Arbeitnehmervertreter wollen Viertagewoche

Arbeiterkammer und Gewerkschaft fordern das gesetzliche Recht auf eine Viertagewoche - quasi als Ausgleich für den Zwölfstundentag, der vergangenes Jahr ohne die Sozialpartner eingeführt wurde. Die Wirtschaft ist skeptisch.

Arbeitgeber können bei Bedarf verlangen, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Stunden an einem Tag arbeiten muss - das ist seit dem Vorjahr gesetzlich geregelt. Nun fordern Arbeiterkammer und Gewerkschaft auch eine Gesetzesänderung zugunsten der Arbeitnehmer. Konkret wollen sie die Möglichkeit einer Viertagewoche, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht - also beispielsweise viermal die Woche zehn statt fünfmal die Woche acht Stunden arbeiten will.

Die Bundesregierung habe die Möglichkeit einer Viertagewoche versprochen, sagt der Vorarlberger Arbeiterkammerpräsident Hubert Hämmerle. Eine solche sei aber nicht gesetzlich verankert: „Wenn es die Regierung hier wirklich ehrlich meint, dass die Arbeitnehmer die Viertagewoche in Anspruch nehmen können, dann muss es gesetzlich verankert werden“. Längere Freizeitblöcke angesichts möglicher Zwölfstundentage seien auch aus gesundheitlichen Gründen mehr als gerechtfertigt, sagt ÖGB-Chef Norbert Loacker.

Wirschaftskammer gegen gesetzlichen Anspruch

In Wirtschaftskreisen stößt die Viertagewoche auf Ablehnung. Man sieht keinen Grund, am derzeitigen Arbeitszeitgesetz etwas zu ändern. Von einem gesetzlichen Anspruch auf die Viertagewoche hält Wirtschaftskammerdirektor Christoph Jenny wenig: „Das würden wir ablehnen, weil ein gesetzlicher Anspruch natürlich immer zu einem Ungleichgewicht führt, wenn es darum geht, wechselseitige Interessen bestmöglich unter einen Hut zu bringen.“ Er rät zu anderen Mitteln - kollektivvertragliche Vereinbarungen, Betriebs- oder Einzelvereinbarungen.