Gesetze: „Umfangreiches Arbeitsprogramm“

2019 steht in Vorarlberg eine Reihe von Gesetzesvorhaben an. Laut Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) geht es dabei auch um Bürokratieabbau. Einige Gesetze müssen wegen EU-Recht novelliert werden - etwa in den Bereichen Tierzucht und Energie.

Das Jahr 2018 stand laut Schöbi-Fink im Zeichen reger Gesetzgebungstätigkeit, zuletzt etwa mit größeren Novellen des Raumplanungs- und Grundverkehrsrechts. Im Herbst 2019 stehen Landtagswahlen an, die Zeit bis dahin solle noch „intensiv genutzt werden, um weitere wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen“, kündigt Schöbi-Fink für 2019 ein „umfangreiches Arbeitsprogramm“ an.

Für eine einfachere Abwicklung von Landtags- und Gemeindewahlen ist zum Beispiel vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage zur Verwendung des Zentralen Wählerregisters zu erarbeiten. „Bürokratieabbau bzw. Verwaltungsvereinfachung bleiben auch im neuen Jahr zentrale Aufgaben, denen wir uns mit ganzer Kraft widmen werden“, so die Landesrätin.

Erforderliche Änderungen und Anpassungen

Eine Gesetzes-Novelle soll es auch beim Elektrizitätswirtschaftsrecht geben. „Es sind Anpassungen nötig, um Vorarlberg optimal für die neuen Erfordernisse in Hinblick auf Ökostrom und Energieeffizienz zu wappnen“, so Schöbi-Fink.

Einer Anpassung aufgrund neuer EU-rechtlicher Erfordernisse bedarf laut Schöbi-Fink auch das Tierzuchtrecht. Dasselbe gelte für das Pflanzenschutzrecht. An die neuen Vorgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung betreffend Elementarpädagogik sei das Kindergartenrecht anzupassen. Weiters stehe eine Landesdienstrechtsnovelle an, die insbesondere eine Gehaltsreform zum Gegenstand haben soll.

Gesetzesänderung für Erhalt von Wanderwegen

Auch im Sport- und im Straßenrecht sind laut Schöbi-Fink Änderungen in Vorbereitung, zum Beispiel was den Erhalt von Wanderwegen angeht. Darüber hinaus werde an der Umsetzung der Aarhus-Konvention im Landesrecht gearbeitet. Dabei geht es um eine verbesserte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Vorhaben.

Mögliche Bundesgesetze erfordern Anpassung

Sollte, so wie derzeit wahrscheinlich, auf Bundesebene eine Änderung des Bundesverfassungsrechts betreffend den Wegfall wechselseitiger Zustimmungsrechte des Bundes und der Länder sowie die Kompetenzverteilung beschlossen werden, seien auch auf Landesebene Anpassungen nötig, so die Landesrätin.

Abhängig davon, ob und mit welchen Inhalten das derzeit in Begutachtung befindliche Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes beschlossen wird, sei auch das Mindestsicherungsgesetz des Landes zu überarbeiten.