Neue Förderung für 24-Stunden-Pflege

Land und Gemeinden haben sich auf eine neue Förderung für die 24-Stunden-Pflege zu Hause geeinigt. Dafür werden zusätzliche Mittel aus dem Sozialfond und dem Budget herangezogen. Gerechnet wird mit rund 1.000 neuen Förderansuchen.

Nach der Abschaffung des Pflegeregresses im stationären Bereich sind Befürchtungen laut geworden, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden - finanziell gesehen - an Attraktivität verlieren wird. Denn während bei Bewohnern von Pflegeheimen nicht mehr auf das private Vermögen zugegriffen werden kann, ist das in der ambulanten Pflege nach wie vor der Fall. Aus diesem Grund haben sich nun das Land Vorarlberg und der Gemeindeverband auf eine neue Förderung für die 24-Stunden-Pflege geeinigt.

Neue Förderung für 24-Stunden-Pflege

Land und Gemeinden haben sich auf eine neue Förderung für die 24-Stunden-Pflege zu Hause geeinigt.

Die neue Sonderleistung im Rahmen der Mindestsicherung sieht Zuschüsse für die 24-Stunden-Pflege vor, die bis zu 600 Euro im Monat reichen oder in Härtefällen bis 900 Euro. Dafür müssten bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erklärt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) am Donnerstag in einer Pressekonferenz.

Gespräch mit Landeshauptmann Wallner

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erklärt, wer von der neuen Pflegeförderung profitieren wird.

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung, die bei der Mindestsicherungsbehörde der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden kann, ist ein Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4, bzw. ab Stufe 3, wenn das Case-Management die Notwendigkeit bestätigt. Zudem muss die Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung durch das Sozialministeriumsservice gegeben sein. Maximal kann die Sonderleistung bei zwei Betreuungskräften 600 Euro im Monat betragen, bei einer Betreuungskraft 300 Euro.

Die Förderhöhe reduziert sich in dem Ausmaß, in dem das Monatseinkommen der oder des Betreuten 1.600 Euro bzw. bei Bedarfsgemeinschaften 1.900 Euro übersteigt, die 13. und 14. Pension bleiben dabei frei. In Härtefällen können 150 Euro bei einer Betreuungsperson, 300 Euro bei zwei Betreuungspersonen gewährt werden.

Die neue Förderung für die 24-Stunden-Pflege tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und gilt nur für neue Fälle. Beantragt werden kann der Zuschuss bei den Bezirkshauptmannschaften.

1.000 Förderungen erwartet

Wiesflecker rechnet mit jährlich mehr als 1.000 Betroffenen, die den Zuschuss künftig erhalten werden. Dadurch entstehen natürlich Mehrkosten, wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ausführt. Man könne auf Reserven aus dem Sozialfond zurückgreifen. Fünf Millionen Euro werden zusätzlich aus dem Budget finanziert. 60 Prozent steuert das Land bei, 40 Prozent die Gemeinden.

Elf Millionen Euro mehr für Pflege

Gemeinsam mit dem neuen Pflegepaket des Landes in Höhe von sechs Millionen Euro fließen im kommenden Jahr also insgesamt elf Millionen Euro zusätzlich in die Pflege. Auch Gemeindeverbands-Präsident Harald Köhlmeier (ÖVP) zeigt sich mit diesen Maßnahmen zufrieden.

Getreu dem Motto: „Soviel wie möglich ambulant, soviel wie nötig stationär“. Er sei mit der gelungenen Einigung in Vorarlberg zufrieden. Dadurch werde die ambulante Pflege zu Hause noch einmal gestärkt.

80 Prozent werden zu hause gepflegt

80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land würden nach wie vor daheim betreut, das entspreche auch deren Wünschen, so Wallner und lobte die „ganz starke Leistung der Familien, oft der Frauen“. Das weiterhin zu ermöglichen, sei eine Herausforderung. Man werde die Diskussion um Verbesserungen im häuslichen Pflegebereich daher weiter führen müssen.

„Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass unsere Freude über die Abschaffung des Pflegeregresses endenwollend ist“, erklärte Köhlmeier. Land und Gemeinden müssten diesen Gap nun schließen. Die Verhandlungen der komplexen Fragen seien intensiv gewesen, man freue sich über eine deutliche Verbesserung in der Pflege durch den vorgestellten „großen Wurf“ und sei „hoffnungsfroh“, was die Pläne des Bundes angehe.

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