Volksanwalt: Heliskiing in Lech gesetzeswidrig

Die Genehmigung von Heliskiing am Arlberg durch die Landesregierung ist nach Ansicht des Bundesvolksanwaltes gesetzeswidrig. Lech ist der einzige Ort Österreichs, in dem Heliskiing erlaubt ist. Das Land verteidigt die Bewilligung und hält daran fest.

Die Erlaubnis wurde vom Land Vorarlberg vor zwei Jahren erteilt und gilt für weitere drei Jahre. Die Genehmigung wurde mit touristischen Interessen und Sicherheitsaspekten begründet - zu wenig für Bundesvolksanwalt Günther Kräuter. Es seien Heliski-Flüge bewilligt worden, ohne alle Interessen zu prüfen, bemängelt Kräuter, seiner Ansicht nach fehlen Zahlen und Fakten. So sei zum Beispiel nicht ermittelt worden, wie viele Urlauber sich vom Fluglärm gestört fühlten - etwa Tourengeher und ruhesuchende Urlauber - und dem Arlberg deswegen fernbleiben.

Kräuter: „Öffentliches Interesse lediglich behauptet“

Der Bescheid nenne lediglich zwei andere öffentliche Interessen, etwa die Aufwertung des touristischen Angebots und die Steigerung der Sicherheit durch einen ständig stationierten Hubschrauber, so der Bundesvolksanwalt - mehr dazu in Heliskiing mit „öffentlichem Interesse“ begründet.

Warum das so sein solle, werde nicht näher ausgeführt, so Kräuter. Angaben, wie viele Urlauber Heliskiing tatsächlich nützen, fehlten. Bundesvolksanwalt Kräuter sagt, hier werde öffentliches Interesse lediglich behauptet. Der Bescheid sei verfassungswidrig.

„Interessenabwägung muss getroffen werden“

Laut Kräuter muss eine Interessenabwägung getroffen werden: „Einerseits wird ins Treffen geführt, das es um eine Aufwertung des touristischen Angebots geht. Aber andererseits sind auch Gefährdungen und Belästigungen zu berücksichtigen und auch der Verwaltungsgerichtshof sagt, dass muss sehr detailliert zusammengefasst und dargestellt werden.“

Die Missstands-Feststellung des Bundesvolksanwaltes ist mit einer Empfehlung verbunden - auch an die Landesregierung, so Kräuter: „Wir empfehlen auch, dass man künftig in ähnlich gelagerten Fällen einen Bescheid auf einer umfassenden Sachverhaltsdarstellung aufbauend erlässt.“

Volksanwalt gegen Heliskiing

Der Bundesvolksanwalt Günter Kräuter hält die Bewilligung für Heliskiing in Lech für gesetzwidrig.

Naturschutzanwältin fordert mehr Sorgfalt

Naturschutzanwältin Lins glaubt, dass bei einer neuerlichen Genehmigung des Heliskiing in Lech eine Interessensabwägung sorgfältiger gemacht werden muss. Das sei nun durch die Stellungnahme von Bundesvolksanwalt Günther Kräuter, der die Genehmigung als nicht rechtmäßig erachtet, sichergestellt. Die Behauptung, Heli-Skiing sei gut für die Wirtschaft ist nach Ansicht von Lins zu wenig, das werde man mit Zahlen untermauern müssen.

Angelegenheit wird Nationalrat vorgelegt

Interessanterweise habe die eigene Abteilung des Landes für Umweltschutz auch Gründe gegen diese Bewilligung vorgebracht, betont der Bundesvolksanwalt, zudem habe die Amtssachverständige für den Naturschutz das Projekt für nicht vertretbar gehalten. Da es sich um einen gravierenden Verwaltungsmissstand handle, wie Kräuter betont, werde die Angelegenheit auch dem Nationalrat und dem Bundesrat vorgelegt.

Land: Interessenabwägung hat stattgefunden

Die Landesregierung verteidigt ihre Bewilligung für Heliskiing in Lech. Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) als zuständiges Regierungsmitglied betont, am rechtskräftigen Bescheid von 2016 werde nicht gerüttelt. Eine Interessenabwägung habe sehr wohl stattgefunden.

Es sei ein Leichtes, die Zahl der Hubschrauberflüge nachzuweisen. Dass sich Tourengeher gestört fühlen könnten, sei ihm neu, weil Lech kein ausgewiesenes Tourengebiet sei, so Rüdisser weiter. Tourengeher könnten auch kaum unterscheiden, ob sie sich durch Heliskiing oder Rettungs- bzw. Sicherheitsflüge beeinträchtigt fühlten. 98 Prozent aller Flüge seien Sicherheitsflüge, so Rüdisser weiter. Der Wildbiologe habe damals keinen Einwand gegen Heliskiing gehabt.

Lech-Zürs-Tourismus: Keine Beschwerden

Bei Lech-Zürs-Tourismus spricht man von 800 bis 900 Urlaubern, die Heliskiing nützen. Sollte das nicht mehr erlaubt sein, breche keine Welt zusammen. Bis dahin werbe man mit diesem Alleinstellungsmerkmal - und von Beschwerden über Fluglärm wisse man nichts. In den letzten Jahren habe es keine einzige gegeben.

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