Kein Bedarf für Ausgehverbot für Flüchtlinge

Die FPÖ macht sich für ein Ausgehverbot von Flüchtlingen nach 20 Uhr stark. In Vorarlberg hält man nichts von der Forderung, ein Ausgehverbot sei schlichtweg nicht notwendig. Auch fehle dafür eine Rechtsgrundlage.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) teilt die Forderung von Klubchef Johann Gudenus (FPÖ). Strache wörtlich: „Es wäre vernünftig, in einer Hausordnung klar und deutlich festzulegen, dass es den Herrschaften ab 20 Uhr nicht mehr möglich sein soll, da einfach ein und aus zu gehen.“

Mehr dazu in Strache: Ausgehverbot für Asylwerber „vernünftig“.

Keinerlei Bedarf

Es gibt absolut keinen Bedarf für ein Ausgehverbot, sagt Bernd Klisch von der Caritas. Auch gebe es keine rechtliche Grundlage für so eine Ausgangssperre.

Strache hat zudem vorgeschlagen, die Asylwerber in Heimen des Bundes unterzubringen, um diese Ausgangssperre durchsetzen zu können. Auch diesem Vorschlag kann die Caritas nichts abgewinnen. Solange es die 15a Vereinbarung mit dem Land zur Unterbringung von Asylwerbern gebe, werde sich daran nichts ändern, sagt Klisch. Eine Kündigung habe im Übrigen eine Frist von eineinhalb Jahren.

Kanzler Kurz gegen Ausgehverbot für Asylwerber

Ein klares Nein zu einem Ausgeverbot für Asylwerbende kommt heute von ÖVP-Bundeskanzler Kurz. FPÖ-Vizekanzler Strache hatte sich zuletzt öffentlich für eine Ausgangssperre ab 20 Uhr in staatlichen Flüchltingsunterkünften eingesetzt.

Keine Rechtsgrundlage

Auch Sicherheitslandesrat Christian Gantner weist darauf hin, dass für Ausgangsverbote eine Rechtsgrundlage fehle. In Vorarlbergs Quartieren gelten entsprechende Hausordnungen. Insbesondere zur Nachtzeit werde kontrolliert, sagt Gantner. Vorkommnisse seien entsprechend sanktioniert worden. Zudem sei man im ständigen Austausch mit den Sicherheitsbehörden. Auf auffällige Personen würde ein besonderes Augenmerk gelegt.

Auch ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz lehnt ein Ausgehverbot ab. Eine Nachschärfung der Hausordnungen in den Heimen sei aber denkbar.