Nach tödlichem Fenstersturz: Prozess im Februar

Ein tödlicher Fenstersturz in Bregenz wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Angeklagt ist ein 30-jähriger Mann. Seine Frau war bei einem Streit aus acht Metern Höhe in die Tiefe gesprungen und an den Kopfverletzungen gestorben.

Ursprünglich hat die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordverdachts gegen den 30-Jährigen ermittelt, diesen Vorwurf aber wieder fallengelassen. Mehr dazu in Nach tödlichem Fenstersturz: Keine Mordanklage .

Stattdessen umfasst der Strafantrag gegen den Mann gleich mehrere Vergehen, sagt Gerichtssprecher Norbert Stütler. Der 30-Jährige wird sich wegen Nötigung und schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor dem Gericht verantworten müssen.

Großeinsatz Bregenz nach Fenstersturz

APA/JOCHEN HOFER

Großeinsatz der Polizei nach dem Fenstersturz Ende Juni in Bregenz.

Geiseln genommen

Der Tatverdächtige hatte nach dem tödlichen Fenstersturz seiner Frau im Juni 2018 die Schwägerin und ein vierjähriges Kind als Geiseln in der Wohnung gehalten und zudem mit einer Schreckschusswaffe hantiert. Nach mehrstündigen Verhandlungen war er vor einer Spezialeinheit der Polizei geflüchtet und hatte sich ebenfalls aus dem Fenster gestürzt.

Mehr dazu in Beziehungsdrama: Tod durch Fenstersturz .

Der Prozess findet am 7. Februar 2019 statt. Eine vorzeitige Entlassung aus der U-Haft ist nach Angaben des Gerichtspressesprechers derzeit kein Thema.