Nach tödlichem Fenstersturz: Keine Mordanklage

Ein 30-jähriger Mann, gegen den nach einem tödlich verlaufenen Beziehungsstreit in Bregenz ermittelt wird, wird wegen schwerer Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt - nicht wegen Mordes.

Ein entsprechender Bericht der „Vorarlberger Nachrichten“ (Donnerstag-Ausgabe) wurde der APA vom Landesgericht Feldkirch bestätigt. Die Lebensgefährtin des Mannes war im Juni bei einem Streit aus einem Fenster in den Tod gestürzt.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Mordverdachts ermittelt, diese Ermittlungen sind laut dem Bericht nun eingestellt worden. Eine Nachbarin hatte am 25. Juni wegen eines Beziehungsstreits des Paares die Polizei alarmiert. Als diese eintraf, stürzte die 27-Jährige gerade aus einem Fenster in acht Meter Höhe. Der 30-Jährige saß währenddessen auf dem Fensterbrett und hantierte mit einer Schreckschusswaffe. Die Frau erlag ihren schweren Kopfverletzungen.

Bis zu zehn Jahre Haft

Hinweise auf eine Gewalteinwirkung vor dem tödlichen Fenstersturz gab es laut den Ermittlungen nicht. Doch die damals in der Wohnung anwesende Schwägerin des Mannes bestätigte, dass dieser in das Zimmer wollte, in das die 27-Jährige geflüchtet war. Diese hätte zunächst die Tür zugehalten, doch plötzlich sei kein Widerstand mehr spürbar gewesen. Als der Mann das Zimmer betreten habe, sei der Raum bereits leer gewesen. Laut dem Zeitungsbericht wird der Mann daher nicht wegen Mordes angeklagt. Auf den Tatbestand der schweren Nötigung stehen laut Strafgesetzbuch ein bis zehn Jahre Haft.

Der 30-Jährige hielt zunächst die Schwägerin und ein vierjähriges Kind als Geiseln bei sich in der Wohnung. Erst nach mehrstündigen Verhandlungen ließ er die beiden frei. Als das Einsatzkommando Cobra zugriff, flüchtete der Mann und stürzte sich ebenfalls aus dem Fenster, wobei er sich schwer verletzte. Er soll laut einem Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sein.

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