IG Kultur-Geschäftsführerin nach Demo angezeigt

Nach einer Protestkundgebung sieht sich die Mirjam Steinbock, die Geschäftsführerin der IG Kultur Vorarlberg, mit einer Anzeige konfrontiert. Die Behörde hält sie für die Veranstalterin - was sie selbst bestreitet.

Die Kundgebung gegen „Grausamkeiten des Asylsystems“ hatte am 30. Oktober vor der Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Feldkirch stattgefunden. Rund 200 Personen, darunter auch Grüne, Spitzenvertreter der Vorarlberger SPÖ und des ÖGB, nahmen daran teil - mehr dazu in Protest gegen Abschiebung. Auslöser für die Demo war die geplante Abschiebung einer iranisch-armenischen Familie, die in Sulzberg lebt.

IG Kultur-Geschäftsführerin angezeigt

ORF

Mirjam Steinbock (l.) bei der Kundgebung am 30. Oktober

Geldstrafe von 400 Euro

Mehrere Personen, auch IG Kultur-Geschäftsführerin Steinbock, ergriffen dabei das Mikrofon. Sie habe sich mit den anwesenden Polizisten unterhalten und sei dabei von der Exekutive aufgefordert worden, ihre Personalien bekanntzugeben, was sie auch tat. Nach der Veranstaltung sei ihr mitgeteilt worden, dass sie eine Anzeige zu erwarten habe, so Steinbock.

Sie habe es als Veranstalterin verabsäumt, die Versammlung anzumelden, zudem sei es ihr als deutsche Staatsbürgerin nicht erlaubt, eine öffentlich zugängliche Veranstaltung abzuhalten, heißt es in der nun zugestellten Strafverfügung, die die Betroffene auf Facebook öffentlich machte. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängte darin eine Geldstrafe von 400 Euro.

Keine Stellungnahme zu laufenden Verfahren

Bei den Behörden hieß es, zu laufenden Verfahren könne man keine Stellung beziehen. Grundsätzlich werde angesichts einer nicht angemeldeten Kundgebung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um den Veranstalter namhaft zu machen. Eine Veranstaltung sei grundsätzlich von einer Person anzumelden, die in der Folge auch verantwortlich sei.

Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass eine Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor Beginn bei den Behörden schriftlich anzumelden ist. Zudem dürfen Ausländer weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten.

Steinbock kündigt Einspruch an

Steinbock kündigte an, Einspruch gegen die Strafe zu erheben. Sie habe sich, wie so viele andere auch, von dem Gang zum BFA Antworten darauf erhofft, wie es etwa zu dem Abschiebefall in Sulzberg kommen konnte, bei dem eine iranisch-armenische Familie getrennt und abgeschoben werden sollte. „Ich weiß nicht, wer die Idee hatte, nach Feldkirch zu gehen. Diese Welle der Empörung über die Verletzung von Menschenrechten und -würde wurde auf so breiten Schultern getragen - da war das plötzlich da. Das haben auch alle verbreitet, über SMS, über soziale Medien“, erklärte Steinbock gegenüber der APA.

Warum gerade sie von den Behörden nun als Veranstalterin der Demonstration genannt wurde, konnte sie sich nicht erklären. Sie habe dort mehrfach verneint, Veranstalterin zu sein. Sie sei jedenfalls die Einzige gewesen, die von der Polizei nach Personalien gefragt wurde. „Ich werfe niemandem etwas vor, aber man nimmt sich da eine Person heraus und verhängt eine hohe Strafe. Das hat schon eine Aussage“, fand die IG Kultur-Geschäftsführerin.

Frau kollabierte bei Abschiebeversuch

Die Abschiebung in Sulzberg sorgte dann für ein kleines innenpolitisches Beben. Die Polizeibeamten erschienen um fünf Uhr morgens in Sulzberg im Bregenzerwald und trennten die dreiköpfige armenisch-iranischen Familie. Dabei kollabierte die schwangere Mutter. In der Folge entrüsteten sich fast alle Vorarlberger Landtagsparteien, auch zivilgesellschaftliche Organisationen zeigten sich entsetzt.

Diese und andere Abschiebungen gipfelten schließlich in der politischen Forderung des Landes Vorarlberg, das humanitäre Bleiberecht wieder in den Kompetenzbereich der Bundesländer zurückzuführen. Bundesweit schlug die Thematik hohe Wellen, weil Bürger und Lokalpolitiker bei einem Bürgerdialog in Bregenz scharfe Attacken gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ritten.

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