27-Jähriger soll sich Spenden erschlichen haben
Der Angeklagte soll von 2015 bis 2017 vorgetäuscht haben, Spenden für behinderte Kinder zu sammeln, um ihnen die Teilnahme an Faschingsumzügen zu ermöglichen. Der mittlerweile dreifach vorbestrafte Vorarlberger bat demnach vor allem Firmen um Spendenbeiträge. Mit dem Geld solle der Umbau eines Faschingswagens für die Bedürfnisse behinderter Kinder finanziert werden, soll der Angeklagte vorgegeben haben.
In Wirklichkeit dürfte der 27-Jährige das Geld - in Summe knapp 11.000 Euro - aber selbst eingestrichen haben. Vor Gericht zeigte er sich - ohne anwaltliche Vertretung - geständig. Insgesamt ging es um 45 Fälle, bei manchen blieb es auch nur beim Versuch, was sich strafmildernd auswirkte. Erschwerend waren hingegen die einschlägigen Vorstrafen. Der Vater von zwei Kindern gab an, den Schaden so schnell wie möglich wieder gut machen zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.