Pensionist könnte Harder Grundstück behalten

Im umstrittenen Harder Grundstücksdeal wird der betagte Verkäufer wohl sein Grundstück behalten. Das erklärte der Anwalt des Käufers Nicolas Stieger gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Die Diskussion rund um den umstrittenen Grundstücksdeal in Hard könnte bald zu Ende sein. Ende November wird in der Sache nämlich am Landesgericht Feldkirch weiter verhandelt. Dabei geht es neuerlich um die Klärung, ob der damals 96-jährige Verkäufer eines 1.600 Quadratmeter großen Grundstückes um 50.000 Euro geschäftsfähig war. Beim Prozess wird ein weiteres Gutachten erörtert, das einmal mehr die Geschäftsunfähigkeit des betagten Mannes feststellt.

Stieger: Keine Rückabwicklung notwendig

Das Ergänzungsgutachten sei etwa das vierte Gutachten in dieser Causa, in dem die Geschäftsunfähigkeit des Verkäufers festgestellt wurde, sagte Stieger als Anwalt des Käufers Anton Büchele gegenüber dem ORF Vorarlberg. Er geht bereits vor dem Prozess davon aus, dass der betagte Pensionist sein Grundstück behalten wird. Die Geschäftsunfähigkeit sei wohl offenbar doch gegeben gewesen. Sein Mandant hätte dies aber laut Gutachten zu keinem Zeitpunkt erkennen können oder müssen, so Stieger.

Sollte das Gericht zugunsten des Pensionisten entscheiden, müsse auch kein Rechtsgeschäft rückabgewickelt werden, da es weder zu einer Grundbuchseintragung gekommen noch Geld geflossen sei. Am 30. November wird der Prozess am Landesgericht in Feldkirch stattfinden.

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