Baurecht laut Rüdisser Aufgabe der Gemeinde
In Lochau hatte ein privater Bauherr ein anderes Haus als laut Bescheid bewilligt war errichtet - im Nachhinein wurde der Bau aber genehmigt. Dieser Fall stellte nun die Frage in den Raum, ob ein Bürgermeister als oberste Baubehörde die alleinige Entscheidungshoheit haben soll.
„Ja“, sagt der zuständige Landesrat Rüdisser. Er hält nichts von einer Kompetenzverschiebung von der Gemeinde zum Land oder zu anderen Instituionen. Baurecht sei eine ureigene Aufgabe der Gemeinde. Generell würden die Gemeinden in Vorarlberg eine sehr hohe Disziplin din der Abwicklung der Bauverfahren zeigen, so Rüdisser. Allerdings würden die Rechtsbestimmungen immer komplexer - von daher mache es Sinn, dass sich Gemeinden zusammeschließen und eine gemeinsame Baurechtsverwaltung betrieben.
Links:
- Gemeinsames Bauen soll mehr Sicherheit bringen (vorarlberg.ORF.at, 9.11.2018)
- Umstrittener Hausbau sorgt weiter für Kritik (vorarlberg.ORF.at, 6.11.2018)
- Lochau: Bauprojekt im Nachhinein genehmigt (vorarlberg.ORF.at, 5.11.2018)