Gemeinsames Bauen soll mehr Sicherheit bringen

Immer mehr Gemeinden schließen sich zusammen, um Bauvorhaben über eine gemeinsame Baurechtsverwaltung abzuwickeln. Rechtssicherheit und eine objektive Vorgehensweise sollen dadurch gesteigert werden.

Regionale Baurechtsverwaltungen sind mittlerweile in Vorarlberg schon eher die Regel als die Ausnahme. Zwei Drittel aller Gemeinden organisieren sich in so einer unabhängigen Einrichtung um Bauverfahren für den Wohnbau abzuwickeln.

Derzeit laufen im Unterland Gespräche mit Gemeinden über eine mögliche Kooperation, sagt Oliver Christof vom Gemeindeverband. Baurechtsverwaltungen sollen die Gemeinden vor allem bei rechtlich schwierigen Verfahren entlasten. Letztendlich hat aber der Bürgermeister das letzte Wort darüber, was wo und wie gebaut werden darf.

Viele Gemeindechefs in Vorarlberg sehen in den gemeinsamen Baurechtsverwaltungen große Vorteile: So sprechen sie etwa von einer massiven Entlastung und weniger emotionalem Druck von Seiten der Bauwerber, schwierige Projekte zu genehmigen.

Vorderland: Baurechtsverwaltung hat sich bewährt

Die Baurechtsverwaltung Vorderland ist für zwölf Gemeinden zuständig - unter anderem für Sulz.

Der dortige Bürgermeister Karl Wutschitz ist froh über den Zusammenschluss. Bürgermeistern werde sonst meist bei Bauvorhaben ein Nahe- oder zumindest Fernverhältnis zu den Bauherren nachgesagt. Mit der gemeinsamen Verwaltung wollte man laut Wutschitz eine Qualitätssteigerung erreichen - einerseits aus technischer Sicht, aber auch im juristischen Bereich. Das Vorhaben sei aufgegangen - die Baurechtsverwaltung habe sich gut bewährt.

Interesse an Baurechtsverwaltungen

Die Vorarlberger Gemeinden sehen sich mit immer komplizierteren Bauverfahren konfrontiert. Immer mehr Bürgermeister betreiben gemeinsam eine Baurechtsverwaltung, unabhängige Juristen wickeln die Bauverfahren ab.

Die Juristen der Baurechtsverwaltung Sulz wickeln im Jahr etwa 300 Bauverfahren ab, darunter sind ungefähr 60 Fälle, die besonders genau unter die Lupe genommen werden müssen. Einen solchen Fall wie in Lochau, bei dem ein Bauherr entgegen den Vorgaben sein Wunschaus baut ( - mehr adzu in Lochau: Bauprojekt im Nachhinein genehmigt) gab es laut Wutschitz im Vorderland aber noch nicht. Jedoch sei man durch eine Baurechtsverwaltung auch nicht davor gefeit, dass so etwas einmal passiere. Sicherlich sei die Vorgehensweise durch aber emotionsloser, als wenn ein Bürgermeister allein am Zug sei.

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