Gesetzesnovelle gegen Baulandhortung

Am Mittwoch haben ÖVP, FPÖ und Grüne im Rechtsausschuss des Landtags eine Novelle zum Raumplanungsgesetz befürwortet, die Baulandhortung verhindern soll. Nächste Woche soll die Gesetzesänderung beschlossen werden.

Wer künftig ein als Bauland gewidmetes Grundstück kauft, muss nach den gesetzlichen Vorgaben der Novelle dieses in zehn Jahren auch tatsächlich bebauen. Und er muss seine sonstigen Eigentums- und Verfügungsrechte an Baugrundstücken offenlegen. Überschreiten diese fünf Hektar, ist ein weiterer Zukauf von Bauland nicht mehr möglich.

Eine weitere Änderung: Wer sein bisheriges Grundstück als Bauland umwidmen lässt, hat innerhalb einer Frist von sieben Jahren zu bauen. Andernfalls drohen in beiden Änderungsfällen Konsequenzen bis zur entschädigungslosen Rückwidmung, es soll aber auch Ausnahmen geben, etwa für Familien. ÖVP, FPÖ und Grüne zeigten sich überzeugt, damit der Baulandhortung und in Folge den steigenden Kosten für Baugrund entgegenwirken zu können. Die SPÖ hingegen sprach von reiner Kosmetik ohne Folgewirkung.

Nicht mitstimmen durften die NEOS mangels Klubstatus.

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