Waffengesetz stellt Vereine vor Problem

Im neuen Waffengesetz ist vorgesehen, dass ein Verein künftig mindestens 100 Mitglieder haben muss. Diese Anforderung erfüllen laut Landesoberschützenmeister Jürgen Schneider aber nur zwei von 50 Sportschützenvereinen.

Konkret wird in der Waffengesetz-Novelle t verlangt, dass Sportschützen einem Schießsportverein angehören und den Sport regelmäßig ausüben müssen. Außerdem wird ein Verein künftig nur anerkannt, wenn er mindestens 100 Mitglieder hat - eine Vorgabe, die derzeit kaum ein Verein in Vorarlberg erfüllt.

Neues Waffengesetz nur für große Vereine

Bei den Vorarlberger Sportschützen sorgt der Entwurf des neuen Waffengesetzes für Verwunderung. Nur Vereine mit mindestens 100 Mitgliedern sollen künftig als solche anerkannt werden.

Dachverband formuliert Stellungnahme

Von den rund 50 Sportschützenvereinen in Vorarlberg haben laut Landesschützenmeister nur die Vereine in Egg und Montafon über 100 Mitglieder. Alle anderen könnten somit von der Gesetzesänderung betroffen sein und künftig nicht mehr als Schießsportverein gelten. Für Schneider ist dies ein unvorstellbares Szenario: Der Gesetzesentwurf liege bereits beim bundesweiten Dachverband, dem Österreichischen Schützenbund, zur Begutachtung auf. Dieser werde auf alle Fälle eine Stellungnahme formulieren.

Dass künftig genau festgelegt werden soll, wer als Sportschütze gilt und wie oft der Sport ausgeübt werden muss, bezeichnet Schneider hingegen als sinnvoll. Für aktive Sportler sieht er dabei kein Problem, eher für Hobbyschützen, die bislang nur sporadisch an Trainings oder Wettkämpfen teilgenommen haben.

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