Streit um Kriegsopferabgabe geht weiter

Der Streit um die Vorarlberger Kriegsopferabgabe geht in die nächste Runde. Das Landesverwaltungsgericht hat die Abgabe gekippt, nachdem Pokerbetreiber Peter Zanoni den Gang zum Höchstgericht angetreten war. Das Land will sich aber nicht geschlagen geben.

Im März erklärte der Verwaltungsgerichtshof die bisherige Berechnungsmethode der Kriegsopferabgabe für unzulässig - und bestätigte damit die Ansicht von Casinobetreiber Peter Zanoni, der seit Jahren gegen die Abgabe vorgeht. Konkret hat das Land bislang zehn Prozent aller Spieleinsätze in Zanonis Casino als Kriegsopferabgabe eingefordert, weil es die Einsätze der Spieler und Spielerinnen wie Eintrittsgelder wertete. Die Abgabe wird gemäß Gesetz nämlich auf Eintrittsgelder erhoben. Die Folge: Zanoni hätte mehrere Millionen Euro an Steuern nachzahlen müssen.

Berechnungsmethode wurde beanstandet

Genau diese Berechnungsmethode beanstandete der Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung überraschte selbst Experten, weil der Gerichtshof die Ansicht des Landes jahrelang bestätigt hatte. Nach dem Richtungsschwenk des Verwaltungsgerichtshofes änderte auch das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht seine Rechtsansicht und kippte noch im April die Kriegsopferabgabe im Fall Zanoni.

Land hat Revision eingelegt

Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts hat das Land nun außerordentliche Revision eingelegt: Es will einerseits genau wissen, warum das Gericht seine Meinung geändert hat. Andererseits geht es um die Frage, ob die Kriegsopferabgabe in Zukunft überhaupt eingehoben werden darf - und wenn ja, nach welcher Berechnungsmethode. Jetzt ist wiederum der Verwaltungsgerichtshof in Wien am Zug. Beim Land rechnet man nicht mit einer baldigen Entscheidung.

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