„Einfamilienhäuser gehören Vergangenheit an“

Die Gemeinden begrüßen künftige Verdichtungszonen als Mittel gegen die Zersiedelung. Das Einfamilienhaus in solchen Zonen werde der Vergangenheit angehören, sagt etwa der Langener Bürgermeister Josef Kirchmann (Bürgerliste Langen).

Im November sollen die Gesetzesänderungen zur Raumplanung und zum Grundverkehr im Landtag beschlossen werden - mehr dazu in Notare warnen vor Grundverkehrsnovelle. Gemeinden können dann Einfamilienhäuser in Verdichtungszonen verhindern - und das werden sie auch tun, wie etwa in Langen bei Bregenz.

Nur noch Mehrfamilienhäuser

Bürgermeister Josef Kirchmann (Bürgerliste Langen) ist ein Verfechter der Verdichtungszone. Rund um den Dorfkern - möglicherweise im Umkreis von einem Kilometer - wolle die Gemeinde künftig nur noch Mehrfamilienhäuser zulassen. In einem Bereich, wo alles zu Fuß zu erreichen sei, müsse verdichtet gebaut werden, sagt Kirchmann.

Gesetzesnovelle zur Raumplanung

Im November soll eine Novelle zur Raumplanung und zum Grundverkehr im Landtag beschlossen werden. In Verdichtungszonen können Gemeinden dann Einfamilienhäuser verhindern.

„Die Einfamilienhäuser werden eigentlich der Vergangenheit angehören. Wir würden uns wünschen, dass es mindestens für zwei Familien - bzw. eine Familie und eine Einliegerwohnung - zukünftig in diesen Gebieten der Mindeststandard ist. Kleinwohnanlagen, verdichtete Reihenhäuseranlagen: das wird die Zukunft auf diesen Flächen sein“, sagt der Langener Bürgermeister.

Privatsphäre gegen Bodenverbrauch

Kirchmann will seinen Gremien nicht vorgreifen. Aber wenn künftig die Hälfte eines Grundstücks mit Wohnungen zu verbauen wäre, anstatt bisher rund ein Drittel, dann wäre das ganz in seinem Sinne. Wer größer baue, könne ja vermieten. Das seien zwar Eingriffe in die Privatsphäre, bestätigt Kirchmann, aber die Wohnform der vergangenen 30 Jahre hätte einfach einen zu hohen Grundverbrauch: „Das ist schlicht und einfach in räumlich beengten Gegenden nicht möglich.“

Leerstand soll es nicht geben. Kirchmann denkt an ein Vergaberecht der Gemeinde, sollte ein Eigentümer keinen Mieter finden. Bestehende Einfamilienhäuser in der Verdichtungszone könnten bei Umbauten ebenfalls von den Gesetzesänderungen betroffen sein. Auch hier könnte die Gemeinde mehrere Wohnungen vorschreiben.

Augenmerk auf unbebaute Flächen

Kirchmann findet das richtig, möchte aber das Augenmerk zunächst auf unbebaute Grundstücke lenken. „Hier glauben wir, dass wir die Widmungen so anlegen, dass bestehende Häuser - bebaute Flächen - vorläufig nicht in Verdichtungszonen gewidmet werden“, so der Bürgermeister. Sollte es zu einem Umbau kommen, der verträglich wäre, müsse man das im Einzelfall entscheiden.

Der Bürgermeister und seine Kollegen im Gemeindeverband sind mit dem Gesetzesänderungen zufrieden. Alle Einwände des Gemeindeverbandes seien eingearbeitet worden. Man habe nun ein Mittel gegen die Zersiedlung, könne den Bedarf an Grundstücken minimieren und Wohnraum für junge Menschen schaffen.

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