Angeordnete Familienberatungen zeigen Wirkung

Um das Wohl von Kindern bei Scheidungen zu schützen, kann seit fünf Jahren vom Familiengericht eine Eltern- und Erziehungsberatung angeordnet werden. Laut Experten haben diese Beratungen Erfolg, doch oft fehle auch das Geld dafür.

In Vorarlberg liegt die Scheidungsrate bei 42 Prozent. Österreichweit sind tausende Kinder betroffen, wenn sich ihre Eltern trennen. Oft werden die Kinder sogar in einem regelrechten Scheidungskrieg noch instrumentalisiert, über Obsorge und Besuchsrecht wird gestritten.

Wohl der Kinder im Mittelpunkt

Seit 2013 versucht man in Österreich, Kinder bei Scheidungen besser zu schützen. Im Vorfeld eines Verfahrens sollen Eltern eine Beratung aufsuchen. Relativ neu ist auch, dass das Familiengericht eine Familienberatung auch nach der Scheidung anordnen kann, wenn sich die Konflikte zuspitzen. Ein Elternteil oder ein Anwalt kann eine derartige Beratung auch beantragen. Ziel sei das Wohl der Kinder, sagt Ewald Filler vom Bundeskanzleramt.

„Die Kinder sind immerhin die primär Leidtragenden und diejenigen, die diesen Prozess ja nicht beeinflussen können. Sie sind gewissermaßen diejenigen, die darauf warten können, was die Eltern tun. Und vor allem wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich zu verständigen, dann kann es bei Kindern zu großen Irritationen und Traumatisierungen führen“, so Filler.

Großteil der Richter ordnet Beratung an

In Schloss Hofen in Lochau tauschen sich am Freitag und Samstag 80 Fachleute zu dem Thema aus: Juristen, Mediatoren, aber auch Psychologen und Psychiater - also diejenigen, die eine Familienberatung anordnen, und diejenigen, die sie ausführen. Anfangs hat in Österreich Skepsis geherrscht, ob und wie eine verpflichtende Familienberatung funktionieren kann.

Familienrichterin Christiane Stindl-Teufel berichtet Positives: „Der Großteil der Familienrichter ordnet Eltern- und Erziehungsberatung an. Einige Kollegen sagen, dass sie nichts mehr hören von den Eltern - was auch sehr positiv ist, weil es zeigt, dass also außergerichtlich offenbar eine Einigung stattgefunden hat.“ Auch wenn keine Einigung erzielt werden könne, würden die Beratungen zu einer spürbar besseren Kommunikation führen, sagt Stindl-Teufel. Auch Erziehungsfragen würden oft geklärt.

Eltern müssen Beratung selbst finanzieren

Positive Effekte sieht auch Ewald Filler. Ihm zufolge sind die Scheidungsraten, besonders wenn Eltern kleine Kinder haben, leicht zurückgegangen. Die Beratung kostet allerdings: zwischen 70 bis 120 Euro die Stunde - und da gebe es fundamentale Probleme, sagt Stindl-Teufel. „Eltern- und Erziehungsberatung muss von den Eltern selbst finanziert werden. Da scheitert oft das Anordnen wirklich daran, dass sich Eltern sich das nicht immer leisten können“, so die Richterin.

Laut Stindl-Teufel springt der Staat hier nicht ein und es gibt auch keine Verfahrenshilfe. Auch ein Punkt, der bei der Tagung in Vorarlberg diskutiert werden könnte.

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