VGKK fehlt Absicherung der Rücklagen

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse verfügt über 30 Millionen Euro Rücklagen für Katastrophenfälle. Die Zusicherung aus Wien, freie Rücklagen nicht anzugreifen, hat für die VGKK einen Haken. In Vorarlberg sind alle Rücklagen zweckgebunden und dafür fehle eine Zusicherung.

Drei Forderungen hatte das Land Vorarlberg an die geplante Kassenreform geknüpft: Die Gebietskrankenkasse behält ihre Planungshoheit, die Versicherten-Beiträge müssen im Land bleiben und die finanziellen Rücklagen der Kasse dürfen nicht von Wien angegriffen werden. In einer ersten Reaktion hatte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) diese drei Forderungen als weitgehend erfüllt bezeichnet. In der Gebietskrankenkasse wird das anders gesehen. Dort hält man die freie Verfügbarkeit der Rücklagen im Gesetzesentwurf nicht gesichert.

Rücklagen für Krisen und sozial Schwache

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat 33,5 Millionen Euro an Rücklagen. Im Gesetzesentwurf wird den Landeskassen zugestanden, dass sie auf ihre freien Rücklagen autonom zugreifen können. Doch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) hat keine freien Rücklagen. Alle Rücklagen sind zweckgebunden für zwei Bereiche, erläutert Christian Weiß von der Finanzabteilung der Gebietskrankenkasse. Einerseits für Epidemien oder Katastrophen, andrerseits für die Unterstützung von sozial schwachen Menschen, die sich zum Beispiel den Selbstbehalt bei Behandlungen nicht leisten können.

Kontroverse um Rücklagen

Weiß befürchtet, dass künftig die Zentrale in Wien ihre Hände nach den 33,5 Millionen Euro ausstrecken wird. Wallner sieht das anders, allerdings, wenn der Einwand stimme, müsste man sich das anschauen, so Wallner. Bisherige Gespräche in Wien hätten ergeben, dass die Leistungssicherungs-Rücklage im Land verwendet werden können muss. Das sei auch logisch. Die mehr als 30 Millionen Euro werden größenteils in Krisenzeiten verwendet. Diese Rücklage habe die GKK auch künftig regional vorzuhalten. An dieser Verpflichtung werde sie nicht vorbeikommen, so Wallner.

Verfassungsklage der Arbeiterkammer

Der Vorarlberger Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger räumt der geplanten Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Chancen ein. Die Vorarlberger Arbeiterkammer kritisiert den Bruch des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Selbstverwaltung.

Künftig sollen ebenso viele Arbeitgeber- wie Arbeitnehmer-Vertreter die Geschicke der Kasse leiten. Derzeit haben die Arbeitnehmer eine 80-prozentige Mehrheit. Dies deshalb, weil Arbeitnehmer auch die meisten Beiträge einzahlen und die meisten Leistungen beanspruchen.

Wallner meint dazu, es gebe unterschiedliche Rechtsmeinungen. Im Land rate er „das gute Miteinander“ von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer nicht zu gefährden. Wallner spricht sich für eine paritätisch besetzte Kassenführung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Das letzte Wort in dieser Sache werden laut Wallner aber die Höchstgerichte haben.

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