Neue Haftungsobergrenze für Land Vorarlberg

Im Landtag steht der Beschluss einer neuen Haftungsobergrenze bevor, die Vorarlberg mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbart hat. Die Obergrenze wird bei knapp 1,4 Milliarden Euro liegen. Für mehr darf das Land künftig nicht haften.

Haftungsobergrenzen für Bundesländer bilden so etwas wie Leitplanken, die verhindern sollen, dass Länder sich finanziell übernehmen. Wie wichtig sie sein können hat sich etwa im Fall von Kärnten gezeigt, das sich - in Ermangelung solcher Obergrenzen - mit Haftungen an den Rand des Ruins gebracht hat. Nun kommen österreichweit einheitliche Haftungsobergrenzen.

Ende 2017: Haftungen von knapp 320 Mio. Euro

Der Landtag soll die Haftungsobergrenzen beschließen, so will es die Landesregierung - ein Wunsch, dem der Landtag wohl nachkommen wird. Nach Auskunft von Barbara Kubesch von der Abteilung Finanzangelegenheiten beim Amt der Landesregierung wird die Obergrenze für Vorarlberg bei knapp 1,4 Milliarden Euro liegen.

Für das Land sei das Einhalten dieser Obergrenze kein Problem, sagt Kubesch. Die Höhe der Haftungen lag Ende 2017 bei knapp 320 Millionen Euro - der Rahmen ist also zu nicht einmal einem Viertel ausgeschöpft. Die Haftungsobergrenzen sind Teil eines Pakets, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben. Es umfasst auch ein Verbot von Spekulationen - das Land Salzburg war wegen solcher Spekulationen bekanntlich in Bedrängnis geraten.