Verfahren gegen Kucera eingestellt

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Rechtsanwalt und ÖVP-Abgeordneten Matthias Kucera wegen eines umstrittenen Grundstückskauf in Hard wurde eingestellt. Das berichten die „Vorarlberger Nachrichten“ am Montag.

Dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs lag ein Grundstückskauf im Jahr 2015 in Hard zugrunde. Käufer war ÖVP-Gemeindepolitiker Albert Büchele, den Vertrag verfasste Kucera. Ende 2017 erfolgte eine Anzeige durch den Sohn des Verkäufers - mehr dazu in Grundstücksdeal - Anzeige gegen ÖVP-Mandatar.

Das Landesgericht erklärte den Kauf in erster Instanz für ungültig, weil der damals 96-jährige Verkäufer aufgrund seiner Demenz nicht geschäftsfähig gewesen sein soll - mehr dazu in Wirbel um Grundstücksverkauf in Hard. Albert Büchele legte dagegen Berufung ein - der Fall wurde vor Gericht neu aufgerollt und im Juni vertagt, um ein Gutachten einzuholen - mehr dazu in Prozess zu umstrittenem Grundstücksdeal vertagt.

Gutachten entlastet Kucera und Büchele

Ein psychiatrisches Gutachten von Primar Reinhard Haller ergab nun laut „VN“-Bericht, dass die fehlende Geschäftsfähigkeit des 96-Jährigen nicht eindeutig erkennbar gewesen sei. Es könne daher Büchele und Kucera nicht unterstellt werden, gezielt diesen Umstand ausgenützt zu haben. Demzufolge stellte die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen ein.

Nun ist die Rechtsanwaltskammer am Zug. Kucera, selbst Mitglied der Kammer, hatte bei der Standesvertretung eine Selbstanzeige eingebracht. Das gegen ihn laufende Disziplinarverfahren war bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwälte ausgesetzt worden.