Speichersee muss über weitere juristische Hürde

Der Speichersee Schwarzköpfle im Montafon muss eine weitere juristische Hürde nehmen. Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes ist nicht klar, ob das Projekt nicht doch einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss.

Bekanntlich hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz den Bau des Speichersees genehmigt - mehr dazu in Grünes Licht für umstrittenen Speichersee. Gegen diese Genehmigung haben Umweltorganisationen beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, in der sie unter anderem eine UVP-Pflicht des Vorhabens geltend machen.

Landesverwaltungsgericht will nähere Prüfung

Das Landesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass dies näher geprüft werden muss. Bei UVP-Pflicht ist nämlich weder die Bezirkshauptmannschaft Bludenz noch das Landesverwaltungsgericht für den Speicherteich zuständig, sondern die UVP-Behörde - das ist die Landesregierung, und dann, in zweiter Instanz, das Bundesverwaltungsgericht.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist vorgeschrieben, wenn ein Vorhaben eine bestimmte Größe überschreitet. Projektbetreiber können die Prüfung vermeiden, indem sie ein Vorhaben in mehrere Etappen unterteilen. Und wie Nikolaus Brandtner, der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes erläutert, hat es im Gebiet rund um den geplanten Speichersee in den vergangenen fünf Jahren durchaus noch andere bauliche Änderungen gegeben. Ob diese als Teilschritte des Projektes Speichersee zu werten sind, darüber muss jetzt die UVP-Behörde entscheiden. Bis zu deren Entscheidung wird das Verfahren beim Landesverwaltungsgericht ausgesetzt.

Speichersee für Beschneiung

Die Liftgesellschaft Silvretta Montafon will am Schwarzköpfle einen Speichersee mit einem Fassungsvermögen von 307.200 m³ bauen. Er soll Wasser für die Beschneiung des Skigebiets speichern.

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