Tunnelspinne: Liechtensteiner Bürgerinitiative ist raus
Das hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Beschluss ist eindeutig: Mit der Frage einer möglichen Parteistellung werde man sich gar nicht erst befassen. Eine Bürgerinitiative, die es nicht gebe, könne sich auch nicht an ein Gericht wenden.
Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Es regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umwelt-angelegenheiten. 47 Staaten haben den Vertrag ratifiziert. Das Wächterkomitee besteht aus neun unabhängigen Personen.
Laut geltendem Recht können sich grundsätzlich nur Menschen zu einer Initiative zusammenschließen und Parteistatus bekommen, die in Österreich wahlberechtigt sind.
Das sei man als Liechtensteiner natürlich nicht, sagt dazu Andrea Matt, Vertreterin der Initiative „Mobil ohne Stadttunnel“. Locker lassen will sie aber nicht. Es sei ungerecht, dass man sich nicht gegen die Tunnelspinne wehren dürfe, nur weil man in Liechtenstein lebe.
Matt sieht einen Verstoß gegen das Europarecht und will sich jetzt an die Wächter über die Aarhus-Konvention wenden.
Links:
- Stadttunnel-Prüfung wurde unterbrochen (vorarlberg.ORF.at; 22.02.2018)
- Stadttunnel: UVP-Verfahren startet in zweiter Instanz (vorarlberg.ORF.at; 13.02.2018)
- Aarhus-Konvention