„Inländervorrang“ am Schweizer Arbeitsmarkt

Seit Juli dürfen in der Schweiz offene Stellen in gewissen Branchen nicht mehr einfach mit Personen aus dem Ausland besetzt werden. Stattdessen gilt der „Inländervorrang light“: es müssen zuerst Schweizer Staatsbürger eingestellt werden.

Ein Beispiel: In einem Landgasthof in der Schweiz muss demnächst Servicepersonal nachbesetzt werden. Der Wirt darf die freien Stellen jedoch nicht gleich ausschreiben. Zuerst muss er sie der regionalen Arbeitsvermittlung melden, weil die Branche mehr als acht Prozent arbeitslose Menschen verzeichnet. Wer sich nicht an die neue Vorgabe hält, dem droht eine Strafe 40.000 Franken (rund 35.000 Euro).

„Inländervorrang light“ in der Schweiz

Seit Juli dürfen in der Schweiz offene Stellen in gewissen Branchen nicht mehr einfach mit Personen aus dem Ausland besetzt werden. Schweizer müssen zuerst genommen werden.

Fünf Tage Vorsprung bekommen arbeitslos gemeldete Personen, um sich beim Landgasthof zu bewerben, erst dann läuft das Ausschreibungsprozedere - falls die Bewerber nicht passen. Derzeit gibt es 19 Berufsgruppen mit einer Arbeitslosigkeit von über acht Prozent. Am stärksten betroffen sind die Bereiche Gastronomie, Baugewerbe und Landwirtschaft.

Zuwanderung soll begrenzt werden

Aber auch für Schauspieler oder PR-Berater wird der Anstellungsprozess aufgrund hoher Arbeitslosigkeit ausführlicher. Mit dem „Inländervorrang light“ will die Schweiz die Zuwanderung begrenzen. Die neue Regelung ist eine Folge der Abstimmung über Masseneinwanderung vor vier Jahren.