So verfasst man ein Testament richtig

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem Vorarlberger Erbschaftsstreit hat eine Debatte über die Gültigkeit von Testamenten ausgelöst. Wie man ein Testament richtig verfasst, erfahren Sie hier.

Ein selbst verfasstes, handgeschriebenes Testament ist eine gute und zuverlässige Quelle, um den Nachlass sicher zu regeln. Wichtig ist, dass der ganze Text wirklich von Hand geschrieben ist. Das Testament sollte mit einem Datum versehen werden. Und: Der Testator muss das handgeschriebene Testament auch eigenhändig unterschreiben - sonst ist das Testament ungültig.

Testament richtig verfassen

„Vorarlberg heute“ zeigt, wie ein Testament korrekt verfasst wird.

Der Inhalt kann ganz einfach sein. Zum Beispiel: „Ich, Max Mustermann, Geburtsdatum und Wohnort, setze meine Frau Maria Mustermann zur Alleinerbin ein. Datum und Unterschrift.“ Testamentszeugen sind bei einem selbstverfassten, handgeschriebenen Testament nicht nötig, da der Testator aufgrund der Handschrift gut identifizierbar ist.

Nicht zu Hause aufbewahren

Notare empfehlen, dass man das Testament nicht im Haus aufbewahrt. Wenn jemand nach dem Tod des Erblassers das Testament findet, der mit dem Inhalt nicht zufrieden ist, könnte er es einfach verschwinden lassen. Deshalb empfiehlt es sich, zu einem Rechtsanwalt oder Notar zu gehen und das Testament im Zentralen Testamentsregister zu hinterlegen. Die Kosten dafür betragen rund 100 Euro.

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Testamente selbst am Computer schreiben

Notare und Rechtsanwälte raten davon ab, das Testament selbst am Computer zu schreiben. Ein Computerausdruck kann leicht gefälscht werden. Sollte man dennoch das Testament am Computer verfassen, braucht es unter dem Text die eigene Unterschrift samt einer handgeschriebenen Willensbekundung, dass der computergeschriebene Text tatsächlich der letzte freie Wille ist.

Zusätzlich müssen drei unabhängige, eindeutig identifizierte Testamentszeugen anwesend sein, wenn der Testator unterschreibt, und auch selbst unterschreiben - und zwar auf dem Dokument. Dabei ist wichtig, Formvorschriften einzuhalten, etwa durch eine Formulierung wie „Max Mustermann als Testamentszeuge“. Die Identität der Zeugen muss dabei aufscheinen durch Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Adresse.

Kosten von mehreren hundert Euro

Wer sein Testament nicht von Hand schreiben möchte, sollte zum Anwalt oder Notar gehen. Die Erstellung eines Testaments kostet allerdings ein paar hundert Euro.

Der OGH hat in einem Vorarlberger Erbschaftsstreit ein Testament aus formalen Gründen für ungültig erklärt. Der Grund: Die Zeugen hatten nicht auf der Urkunde unterschrieben, sondern auf einem losen und leeren Blatt, das dem Testament angehängt war. Rechtsanwalt Martin Mennel, der den Anlassfall zum OGH gebracht hat, ging deshalb davon aus, dass Tausende Testamente in Österreich ungültig sein könnten - mehr dazu in Große Verunsicherung nach Testamentsurteil.