Pensionssplitting wird wenig genutzt

Im Jahr 2005 wurde das sogenannte Pensionssplitting eingeführt. Seither können Pensionsbeiträge während der Karenzzeit zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Das Modell wird aber bisher nur wenig genutzt.

105-mal wurde das Pensionssplitting in den Jahren 2010 bis 2017 in Vorarlberg beantragt. Zum Vergleich: Im Burgenland waren es im selben Zeitraum elf, in Wien 55 Anträge. Auch Christian Marzari von der Pensionsversicherungsanstalt in Dornbirn bestätigt, dass Vorarlberg im Bundesländervergleich gut abschneidet. So betrage der Anteil der Vorarlberger Pflichtversicherten an allen Pflichtversicherten in Österreich lediglich 4,5 Prozent - die Quote beim Pensionssplitting liege hingegen bei 12 Prozent.

Pensionssplitting

Halbe-halbe bei der Pension oder eine verpflichtende Familienpension, in der Mütter und Väter gleichberechigt sind - eine automatisierte Lösung wird gefordert.

Heuer bislang 32 Anträge

Heuer wurden bereits 32 Anträge auf Pensionssplitting gestellt. Laut Marzari sind die Antragszahlen seit der Neuregelung im vergangenen Jahr gestiegen. Doch insgesamt wird das Pensionssplitting nur wenig genutzt. Für Marzari liegt das unter anderem auch daran, dass noch zu wenig bekannt ist, was genau mit Pensionssplitting gemeint ist: „Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass von einem Elternteil auf den anderen Anteile der persönlichen Kontogutschrift übertragen werden.“

Möglich sei das während der ersten sieben Lebensjahre des Kindes. Der Antrag sei bis spätestens zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes zu stellen.

Bis zu 50 Prozent übertragbar

Derzeit werden während der Karenzzeit 1.800 Euro monatlich für den erziehenden Elternteil auf das Pensionskonto gebucht. Je nachdem, wie hoch das Gehalt des erwerbstätigen Elternteils ist, rentiert sich ein Splitting, wie Marzari erklärt. Man müsse aber auch die steuerlichen Aspekte bedenken, sagt der Experte. „Wenn die Leistung, die der eine Partner bekommt, brutto geringer ist, als die vom anderen, bleibt aber netto mehr übrig aufgrund der Progression.“

Bis zu 50 Prozent des Pensionsbeitrags kann auf den anderen Elternteil übertragen werden. Marzari rät, sich eingehend über das Pensionssplitting zu informieren. Die Pensionsversicherungsanstalt führt dazu auch Beratungen durch.

Kritik an „lascher“ Politik

In Deutschland und der Schweiz ist das Pensionssplittung verpflichtend: Beide Elternteile werden beim Pensionsanspruch zusammengezählt, dann wird halbiert. Anna Wohlfahrter vom Vorarlberger Familienverband würde sich ähnliches auch in Vorarlberg wünschen. Sie fordert das Splitting auch dann, wenn Frauen Teilzeit arbeiten, sonst würden die Frauen viel verlieren und die Gefahr der Altersarmut steige. Die Politik sei diesbezüglich zu „lasch“.

Laut Seniorenbundobmann Werner Huber gehen die Meinungen zum Thema aber auseinander. „Persönlich meine ich, dass das Pensionssplitting durchaus angebracht wäre und dass es durchaus automatisiert werden könnte.“

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