Prozess nach Tötungsdelikt geht in nächste Instanz

Der Prozess nach dem Tod einer Frau in Mäder geht erneut eine Instanz weiter. Verteidiger und Familienangehörige melden Berufung an. Der Prozess war wegen eines Formfehlers wiederholt worden. Das Gericht halbierte die Strafe, weil es von einer Affekthandlung ausging.

Die Bedenkzeit ist abgelaufen, die Rechtsmittel sind eingebracht. Auch nach der Neuauflage des Prozesses um den Tod einer Frau in Mäder nimmt der Fall wieder den Instanzenzug. Der von Mord auf Totschlag abgeänderte Schuldspruch hat zwar Bestand, zwei Berufungen gibt es aber doch. Nur die Staatsanwaltschaft scheint mit dem vor einer Woche gefällten neuen Urteil zufrieden zu sein.

Urteil abgeändert

Schon der bisherige Verfahrensverlauf hat für Aufsehen gesorgt. 2017 ersticht ein Familienvater in Mäder seine Frau. Im ersten Prozess am Landesgericht Feldkirch wird der Mann wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Formfehlers hebt der Oberste Gerichtshof das Urteil auf.

Bei der Prozesswiederholung vor gut einer Woche wird der 48-Jährige wegen Totschlags verurteilt. Er hat laut Gericht im Affekt, nicht aber in Tötungsabsicht gehandelt. Die Haftstrafe wird auf neun Jahre halbiert. Zu viel für die Verteidigung. Sie beruft jetzt gegen die Strafhöhe, wie Gerichts-Sprecherin Angelika Prechtl-Marte dem ORF bestätigt.

Familie fordert mehr Schmerzensgeld

Auch die Familienangehörigen der getöten Frau, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, berufen. Sie fordern mehr als die 20.000 Euro zugesprochenes Schmerzengeld. Jetzt ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug.

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