Hitzetod: Mutter und Freund verurteilt

Im Prozess wegen des Hitzetodes eines Kleinkindes sind am Dienstagvormittag die Urteile gesprochen worden. Die Kindsmutter, die zum Unfallzeitpunkt 17 Jahre alt war, und ihr Freund wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Eine 18-jährige Frau und ihr 21-jähriger Freund sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Tötung zu vier bzw. fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die beiden waren im August 2017 in der Wohnung des Mannes eingeschlafen, während der 20 Monate alte Sohn der Frau im überhitzten Auto verstarb.

Prozess Hitzetod im Auto

Im Sommer des Vorjahres ist ein 20 Monate alter Bub gestorben, weil er schlafend stundenlang im heißen Auto gelassen wurde. Jetzt mussten sich seine Mutter und ihr Freund verantworten.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die junge Frau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls 17 Jahre alt war - für sie galt das Jugendstrafgesetz - fasste zudem eine Geldstrafe von 1.000 Euro aus, ihr Freund erhielt zu den fünf Monaten bedingt eine Geldstrafe von 3.600 Euro.

Angeklagten zeigten sich reumütig

Beim Prozess zeigten sich beide Angeklagten geständig und reumütig. Sie hätten das Auto nach der langen Nacht-Fahrt aus der Steiermark gegen 10.00 Uhr am Vormittag in den Schatten gestellt und das Kind schlafend im Auto zurückgelassen, weil sie es nicht wecken wollten. Statt das Kind aber kurze Zeit später aus dem Auto zu holen, seien die beiden in der Wohnung eingeschlafen und erst am Abend gegen 21.30 Uhr wieder aufgewacht.

Wettlauf um Schurfrechte Bregenzerwald

ORF

Angeklagte vor Gericht

Das Kind war demnach über mehrere Stunden bei hochsommerlichen Temperaturen bis zu 31 Grad im Auto. Nachdem sich der Sonnenstand geändert hatte, dürfte das Auto etwa zwischen 12.00 und 17.00 in der prallen Sonne gestanden sein. Gegen 21.30 Uhr fanden die Angeklagten das leblose Kind im Auto. Der Mann begann sogleich mit der Reanimation, alle Maßnahmen blieben aber vergeblich.

Angeklagte wieder schwanger

Richter Richard Geschwenter betonte in seiner Begründung, die beiden hätten damit rechnen müssen einzuschlafen, wenn sie sich nach einer langen, anstrengenden Fahrt in der Hitze auf das Bett legten. Er sagte auch: „Für eine Mutter, die ihr Kind verloren hat, gibt es keine gerechte Strafe.“ Gschwenter appellierte zudem, die Angeklagten nicht moralisch zu verurteilen. „Die, die nach einer höheren Strafe schreien, sollen sich überlegen, ob sie nicht einfach Glück gehabt haben, wenn sie einen Moment nicht auf ihr Kind aufgepasst haben“, sagte der Richter.

Beim Prozess waren auch Verwandte des verstorbenen Kindes anwesend, unter anderem auch der leibliche Vater und die Großmutter. Gleich zu Beginn beantragte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit, aufgrund der psychischen Verfassung der Angeklagten und auch, weil die Frau wieder schwanger ist. Der Antrag wurde abgelehnt.

Links: