Kasseroler: Grünzone keine generelle Tabuzone

Nach Ansicht des Nenzinger Bürgermeister Florian Kasseroler (FPÖ) darf die Landesgrünzone keine generelle Tabuzone sein. Gut begründete und wirtschaftlich notwendige Betriebserweiterungen sollten auch dort möglich sein, so Kasseroler im Radio Vorarlberg-Samstaginterview.

Die Landesgrünzone wird immer wieder zugunsten von Betriebsansiedelungen oder -erweiterungen verkleinert. Jüngstes Beispiel ist die Gemeinde Nenzing. Dort sollen 80.000 Quadratmeter der Grünzone für zwei Bauprojekte der Firmen Liebherr und Hydro Extrusion umgewidmet werden. Naturschützer haben bereits Widerstand angekündigt.

„Eine Erweiterung von Leitbetrieben“

Der Nenzinger Bürgermeister Florian Kasseroler verteidigt die Pläne. Die Landesgrünzone sei unbestritten wichtig und keineswegs ein Selbstbedienungsladen, aber eben auch keine Tabuzone. Es müsse unterschieden werden, ob es sich um ein neues Unternehmen handle, das auf der grünen Wiese platziert werden solle oder um „konkrete Erweiterungspläne von Leitbetrieben in der Region“. In Nenzing sei letzteres der Fall - in beiden Fällen handle es sich um Leitbetriebe mit weit über 2.000 Arbeitsplätzen. Beide Anträge haben laut Kasseroler gute Chancen auf Genehmigung.

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Das Interview mit Florian Kasseroler hat ORF-Redakteur David Breznik geführt.

Kasseroler: Mit Hausverstand objektiv beurteilen

Mit Widerstand gegen die Erweiterungspläne hat Kasseroler gerechnet. Die Landesgrünzone habe ihre Berechtigung und sei im Walgau bis vor etwa 15 Jahren so gut wie nicht angetastet worden, so der Nenzinger Bürgermeister. Die Entscheidung sei aber eine rationale: „Da kann man die Emotionen beiseite lassen, da geht es um ganz objektive Entscheidungen, die zu treffen sind, wo abzuwägen ist zwischen der Natur und den berechtigten Anliegen der Wirtschaft“, so Kasseroler, „bei der Abwägung hilft es glaube ich, wenn man den Hausverstand einschaltet und die Dinge objektiv beurteilt“.

„Raumplanungsgesetz um Jahrzehnte zu spät“

Weiteres Thema im Samstaginterview ist das neue Raumplanungsgesetz, das befristete Widmungen vorsieht. Für Kasseroler kommt es um mehrere Jahrzehnte zu spät. Es sei schon zu viel passiert, was man nicht mehr korrigieren könne. Der Bürgermeister nennt etwa die über Jahren erfolgte Bodenhortung. Oder den hausgemachten Verkehr durch fehlende Steuerung bei Betriebsansiedelungen. Hier könne man jetzt nur noch versuchen, im Nachhinein zu sanieren.

Aber die Intention des Raumplanungsgesetzes sei zu begrüßen, so der Nenzinger Bürgermeister, es gehe darum, Spekulationen zu verhindern. „Wie es sich dann schlussendlich in der konkreten rechtlichen und administrativen Umsetzung bewähren wird, das weiß im Moment noch so wirklich keiner“, so Kasseroler weiter.

Vorschlag: Rückkaufsrecht der Gemeinden

Auf die Gemeinden komme da noch einiges zu, sagt der Bürgermeister und schlägt vor, dass die Möglichkeit zur Rückwidmung, wenn ein Grundstück in einem bestimmten Zeitraum nicht bebaut wird, erweitert wird - um ein Rückkaufsrecht für die Gemeinden, mit dem diese die Möglichkeit haben sollen, ein Grundstück zu kaufen, wenn der ursprüngliche Antragsteller in einem bestimmten Zeitraum auf dem Boden nichts errichtet.