Mordprozess: Widersprüchliche Aussagen

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag der Prozess gegen einen 48-jährigen Familienvater aus Mäder fortgesetzt worden. Ihm wird der Mord an seiner 40-jährigen Ehefrau vorgeworfen. Die Zeugen widersprachen sich dabei.

Der Schwager des Angeklagten belastete ihn am Donnerstag schwer: Der 48-Jährige habe die Tat aus Geldgier und Eifersucht geplant. Der Angeklagte sei nämlich überzeugt gewesen, dass sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen und ihn so um sein Erspartes bringen wollte. Von Problemen in der Ehe zwischen seiner Schwester und dem Angeklagten habe er erst rund einen Monat vor der Tat erfahren.

Mordprozess fortgesetzt

Am Landesgericht Feldkirch ist der neu aufgerollte Mordprozess gegen einen 48-jährigen Familienvater fortgesetzt worden.

Geschwister widersprechen

Anders die Schilderungen der Schwester und der drei Brüder des Angeklagten. Der Angeklagte sei ein gutmütiger Mensch und großzügiger Familienvater. Von größeren Problemen in der Ehe oder gar Scheidungsandrohungen hätten sie nichts mitbekommen. Die Schwester sagte, nur einmal habe sie in einem Telefonat mitbekommen, dass das spätere Opfer ihrem Mann mit Liebesentzug gedroht habe, sollte er nicht eine Wohnung in Istanbul kaufen.

Angeklagter Mäder

ORF

Der gebürtige Türke, der bereits im Oktober 2017 zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war, muss sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Am Donnerstagnachmittag werden drei der vier Kinder des Paares vernommen. Die Öffentlichkeit ist für diesen Teil der Verhandlung ausgeschlossen worden.

Frau verstarb an Ort und Stelle

Zu der Bluttat war es im Jänner 2017 gekommen. Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, gab es immer wieder Streit. Die 40-Jährige soll ihren Mann, einen gebürtigen Türken, etwa wegen seines Stotterns ausgelacht haben. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.

Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Bei Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.

Oberster Gerichtshof hob Urteil auf

Notwendig geworden war die Neuverhandlung, weil der Oberste Gerichtshof das Urteil vom Oktober 2017 aufgehoben hatte. Die Geschworenen hätten bei der Urteilsfindung Aktenteile lesen können, die dafür nicht vorgesehen seien, so die Begründung - mehr dazu in Verfahrensfehler: Mordurteil aufgehoben. Im ersten Verfahren war der 48-Jährige zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden.

Frau erstochen: 48-Jähriger erneut vor Gericht

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Dienstag der Mordprozess gegen einen Familienvater aus Mäder neu aufgerollt.

Mord oder Totschlag?

Auch zum Start der Neuverhandlung am Dienstag gab der Angeklagte zu, seine 40-jährige Ehefrau erstochen zu haben. Die Tat sei aber im Affekt geschehen. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass es sich bei der Tötung der Frau um Mord gehandelt hat.

Zu Beginn des Prozesses gab es Dienstagfrüh eine Verzögerung, weil der Verteidiger in einem Antrag die Arbeit der Polizei in Frage gestellt hatte - der Antrag wurde aber abgelehnt. Im Eröffnungsplädoyer blieb der Staatsanwalt beim Vorwurf des Mordes. Der Mann habe es nicht hinnehmen wollen, dass sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte, und habe sie deshalb vorsätzlich getötet.

Angeklagter: Sicherungen durchgebrannt

Der Verteidiger plädierte hingegen auf Totschlag. Im Vorfeld der Tat habe es langjährige Streitigkeiten und Kränkungen gegeben. Die Gefühle des Angeklagten seien in der Tatnacht „explodiert“, deshalb habe er seine Frau getötet. Durch einen Weinkrampf des Angeklagten kam es zu einer Unterbrechung. Bei der Befragung durch den Richter führte der 48-Jährige die Gründe für die Streitigkeiten aus - er sprach von einer Abtreibung, einem Nebenbuhler und Schulden.

Die Angeklagte konnte erst am Dienstagnachmittag weiter befragt werden. Der 48-Jährige sagte, bei ihm seien aufgrund neuerlicher Beleidigungen und Streitereien die Sicherungen durchgebrannt. Seine Frau habe ihm gedroht, dass sie ihn vernichte. Deshalb sei er in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und auf die Frau im Schlafzimmer eingestochen.

Haller: Angeklagter nicht grundsätzlich gefährlich

Ebenfalls am Dienstag legte Gerichtspsychiater Reinhard Haller sein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des 48-Jährigen vor. Er beschrieb den Angeklagten als einfachen Mann mit geringer Bildung. Grundsätzlich gefährlich sei er nicht. Vielmehr habe er einen tiefen Minderwertigkeitskomplex entwickelt, weil er stottere. Das habe in der Ehe eine Rolle gespielt, als sich die Machtverhältnisse verschoben hätten. Die Vielzahl an Kränkungen hätte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht.

Auch Gerichtsmediziner Walter Rabl teilte seine Einschätzung mit dem Gericht. Er schilderte, dass das Opfer mit mehreren heftigen Messerstichen getötet worden sei.

Ex-Arbeitgeber: Zuverlässiger Mitarbeiter

Unter den Zeugen, die schon am Dienstag befragt wurden, befand sich auch der langjährige Arbeitgeber des Angeklagten. Fast 20 Jahre lang hat der vierfache Familienvater für den Transportunternehmer gearbeitet. Er sei ein zuverlässiger Mitarbeiter gewesen, der auch mit seinen Kollegen gut ausgekommen sei, sagte der ehemalige Arbeitgeber. In den Wochen vor der Tat sei der Angeklagte zu ihm gekommen und habe geweint, weil er Eheprobleme hatte.

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