Zustimmung zu neuem Ärzte-Arbeitszeitgesetz
Das neue Arbeitszeitgesetz besagt, dass für Spitalsärzte die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über das Jahr verteilt 48 Stunden nicht überschreiten darf. Mehr als 72 Stunden pro Woche sind auch in Ausnahmefällen nicht mehr erlaubt. Das Arbeitsinspektorat prüft diese Zeiten regelmäßig, bisher wurden sie auch eingehalten.
35 zusätzliche Arztstellen
Um die medizinische Versorgung aufrecht erhalten zu können, habe man 35 zusätzliche Arztstellen geschaffen, sagt Markus Schuler, Personalleiter der Krankenhausbetriebsgesellschaft. Die Abteilungen könnten zwischen drei Arbeitszeitmodellen wählen, es gebe viele positive Rückmeldungen.
Von Zustimmung spricht auch Thomas Steurer, Betriebsratsvorsitzender der Krankenhausbetriebsgesellschaft. Vor allem bei jüngeren Ärzten zeichne sich der Trend ab, dass ihnen die Freizeit gleich wichtig wie die Arbeit sei. Einen Nachteil sehen sowohl Schuler als auch Steurer: der Aufwand für Überstunden habe sich erhöht.
Link:
- Ambulanzen: Zwei Drittel der Patienten falsch (vorarlberg.ORF.at, 26.4.2018)