Bregenzer Wahlbehörde beschäftigt Justiz

Nach den Schlampereien bei der Bundespräsidenten-Stichwahl hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Die Bregenzer Bezirkswahlbehörde wird nun zum Fall für den Weisungsrat des Justizministeriums.

Ob gegen Mitarbeiter der Bezirkswahlbehörde Bregenz Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben wird, dürfte recht bald bekannt werden. Drei Mitarbeiter sollen bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 schon eine Stunde vor der gesetzlichen Frist mit dem Aufschlitzen der Briefwahlkuverts begonnen haben. Der Vorwurf lautet auf Amtsmissbrauch.

Interner Kontrollweg bis zum Weisungsrat

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien bereits entschieden, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Niedergeschrieben wurde diese Entscheidung in einem Vorhabensbericht. Doch weil die Staatsanwaltschaften hier nicht unabhängig sind, durchläuft das Vorhaben etliche Kontrollinstanzen: zunächst die Oberstaatsanwaltschaft Wien, jetzt das Justizministerium.

Da in diesem Fall ein sehr großes öffentliches Interesse herrsche, wird laut Ministeriumssprecherin Britta Tichy-Martin auch noch der Weisungsrat eingeschaltet. Dann wandert der Bericht samt aller Stellungnahmen wieder durch alle Instanzen zur Korruptionsstaatsanwaltschaft, die ihr Vorhaben dann umsetzen darf oder nicht. Falls Anklage erhoben wird, findet der Prozess am Landesgericht Feldkirch statt.