Bettelverbot: Land unterstützt Feldkirch vor VfGH

Der Verfassungsgerichtshof prüft aufgrund von zwei vorliegenden Fällen das Bettelverbot der Stadt Feldkirch. Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt die aktuelle Verordnung, da es kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns bedeute. Das sieht der Landesvolksanwalt anders.

Die Landesregierung hat zu den zwei Verfahren, die zur Prüfung dieser Verordnung beim Verfassungsgerichtshof anhängig sind, dem VfGH eine Stellungnahme übermittelt. „Wir stehen hinter dem Bettelverbot der Stadt Feldkirch“, betont Landeshauptmann Wallner (ÖVP). Als Argumente dafür stellt die Landesregierung fest, dass die Bettelverbots-Verordnung kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns enthalte, sondern das Verbot nur in einzelnen Teilen des Stadtgebietes gelte. Die Feldkircher Stadtvertretung habe im Mai 2016 die Verordnung über ein Bettelverbot gemäß dem Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen.

Landesvolksanwalt kritisiert Feldkircher Bettelverbot

In Feldkirch darf nicht unter den Arkaden, nicht vor Geschäften, nicht vor Bankomaten und auch vor Kirchen nicht gebettelt werden - und zwar von 0 Uhr bis 24 Uhr. Das komme einem völligen Bettelverbot gleich, kritisiert Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Denn in der Innenstadt sei praktisch kein Ort, an dem nicht ein Geschäft, ein Bankomat, eine Kirche oder die Arkaden seien.

Bludenz: VfGH hat Verbot aufgehoben

In Bludenz hat der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot aufgehoben. In Bregenz und Dornbirn darf nur an Markttagen am und um den Markt nicht gebettelt werden. Die Frage ist, ob der Verfassungsgerichtshof zur Erkenntnis kommt, dass die Verordnung der Stadt Feldkirch auf ein absolutes Bettelverbot hinausläuft. In Bludenz wurde die Verordnung aufgehoben, weil sie zu weitreichend war.

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