Lustenau sagt IKEA-Volksabstimmung ab

Die in Lustenau für den 27. Mai verordnete Volksabstimmung zu einer Ansiedelung des Handelsunternehmens IKEA ist offiziell abgesagt. Das hat die Lustenauer Gemeindewahlbehörde am Montag beschlossen.

Durch den Rückzug des Handelsunternehmens von seinem Expansionsprojekt ist die Volksabstimmung in Lustenau obsolet geworden. Bereits am Freitag hat die Bürgerinitiative „Lebenswertes Lustenau“, die für die Abhaltung einer Volksabstimmung 3.000 Stimmen gesammelt hatte, offiziell den Antrag an die Gemeindewahlbehörde gestellt, die Volksabstimmung nicht durchzuführen - mehr dazu in IKEA-Abstimmung offiziell zurückgezogen.

Landtag schaffte Grundlage für Absage

Bis vor kurzem sahen die gesetzlichen Bestimmungen des Vorarlberger Landesvolksabstimmungsgesetzes keine Möglichkeit einer Absage der Volksabstimmung vor. Der Vorarlberger Landtag hat die Absage der Volksabstimmung durch eine entsprechende Gesetzesänderung möglich gemacht und diese am 9. Mai beschlossen.

Lustenau IKEA Grundstück

Marktgemeinde Lustenau

Die Volksabstimmung zur IKEA-Ansiedelung in Lustenau ist offiziell abgesagt.

Nachdem IKEA schriftlich den einseitigen Rückzug aus dem Kaufvertrag bekanntgegeben hatte, wurde dies von der Lustenauer Gemeindevertretung bei ihrer Sitzung am 2. Mai einstimmig zur Kenntnis und angenommen. Die Gemeindevertretung hielt weiters einstimmig fest, dass das betreffende Grundstück nicht für die Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses umgewidmet wird.

Fischer: „Neue Nutzung für Grundstück erarbeiten“

In Lustenau stellt sich nun die Frage, wie es mit dem Grundstück weitergehen soll. Gegenwärtig entsteht laut Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) ein umfassender Masterplan für die strategische Ausrichtung neuer und bestehender Betriebsgebiete in Lustenau. In diesen Planungen werde das Grundstück neu betrachtet.

„Eingebettet in diesem Gesamtprozess werden die Grundlagen für mögliche neue Nutzungen des gemeindeeigenen Grundstücks erarbeitet, auch mit Beteiligungsprozessen. Dabei wird auch zu entscheiden sein, ob und wie der im November 2017 geänderte Landesraumplan eine Rolle spielt. Der Bebauungsplan Millennium Park Süd ist mit seinen Vorgaben bezüglich Tiefgaragenplätzen, Gebäudehöhen und Grünraumgestaltung ein wichtiges Instrument“, so Fischer.

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