Flutlichter: 20 Jahre keine Baubewilligung

Im Lustenauer „Planet Pure Stadion“ (früher Reichshofstadion) gab es laut Wirtschaftspresseagentur über 20 Jahre lang keine Baubewilligung für die vier Flutlichtmasten. Erst im November sei der Fehler nachträglich behoben worden.

1996 wurde das Stadion runderneuert - unter anderem mit einer Flutlichtanlage. Nur blieb damals die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für die vier rund 25 hohen Masten auf der Strecke. Das haben Recherchen der Wirtschaftspresseagentur.com (wpa) ergeben.

Erst kürzlich wurden die Masten bau- und naturschutzrechtlich im Nachhinein saniert. Das erklärten sowohl die Marktgemeinde Lustenau als Eigentümerin des Stadions wie auch die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn auf wpa-Anfrage.

Bewilligung Ende November 2017

Nach Auskunft der zuständigen Abteilung in der BH Dornbirn habe die Marktgemeinde Lustenau vor ein paar Monaten um die naturschutzrechtliche Bewilligung der seit vielen Jahren bestehenden vier Flutlichtmasten im Stadion angesucht. Die Bewilligung sei dann per 29. November 2017 per Bescheid erteilt worden.

Nach Angaben der BH Dornbirn ist das naturschutzrechtliche Verfahren für die vier Masten zum ersten Mal durchgeführt worden. Normalerweise müsse die naturschutzrechtliche Bewilligung vor Baubeginn vorliegen, wobei der Bauherr - in dem Fall also die Gemeinde - einen entsprechenden Antrag stellen muss.

Fischer: „Reihe von Altlasten aufgearbeitet“

Der Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) erklärte auf wpa-Anfrage, dass die Marktgemeinde kürzlich eine baurechtliche Sanierung der bestehenden vier Flutlichtmasten im Stadion durchgeführt habe. „Wir haben rund um das Stadion eine Reihe von Altlasten aufgearbeitet, eine davon war die korrekte baurechtliche Genehmigung der Flutlichtmasten.“

Man habe das in enger Abstimmung mit der BH Dornbirn gemacht, um die rechtlich bisher unzufriedenstellende Situation zu klären. Denn aus den bisher vorliegenden Unterlagen über die in den 1990er-Jahren errichteten Masten sei nicht eindeutig hervorgegangen, ob tatsächlich ein Baukonsens vorherrsche, also die Masten baurechtlich auch wirklich als genehmigt anzusehen seien. Die Klärung dieser Fragen habe sich über längere Zeit hingezogen, unter anderem habe man auch Gutachten dafür eingeholt.

Stadion-Abbruch ohne rechtliche Sanierung

Die Marktgemeinde Lustenau musste in dieser Angelegenheit aktiv werden, denn ohne das nachträgliche Verfahren wären die Masten wahrscheinlich abzubrechen gewesen, denn Baurechtsünden verjähren nicht: „Ohne die rechtliche Sanierung hätte das im schlimmsten Fall ‚Licht aus‘ im Stadion bedeutet. Das war für uns einfach untragbar“, so Fischer.

Einen direkten Zusammenhang mit dem Rechtsstreit mit einer Anrainerin, die kürzlich aufgrund der Helligkeit der Flutlichtanlage eine einstweilige Verfügung erwirken wollte, will der Bürgermeister nicht sehen. Es gehe darum, angesichts des Neubauvorhabens eine rechtlich klare Situation beim Bestand zu schaffen.

Aufrüstung 2014: Keine Bauverhandlung

Die Masten im Stadion wurden noch vor der ersten Amtszeit von Kurt Fischer als Bürgermeister errichtet. Demgemäß kann ihm die bis vor Kurzem fehlende baurechtliche Genehmigung nur schwer angelastet werden, wenngleich der Missstand in der Gemeinde offenbar schon seit mehreren Jahren bekannt ist.

Allerdings fällt unter Fischers Amtszeit die lichttechnische Verstärkung der vier Flutlichtmasten im Jahr 2014. Damals wurde die Beleuchtungsanlage auf den Masten um mehr als 144.000 Euro auf eine Leistung von bis zu 800 Lux aufgerüstet, um den Vorgaben der Fußball-Bundesliga zu entsprechen. Vor vier Jahren gab es dafür allerdings - laut wpa - ebenso keine Bauverhandlung, sondern nur eine Bauanzeige.

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