Großes Interesse an Teilzeit nach Krankenstand

120 Menschen in Vorarlberg haben seit 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch genommen - mehr als erwartet. Diese Teilzeit kann beantragt werden, wenn man schwer erkrankt ist und schrittweise den Berufswiedereinstieg schaffen will.

Wer längere Zeit an einer Krankheit gelitten hat und schrittweise den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt schaffen will, kann sei 1. Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit beantragen. Dabei wird nach dem Krankenstand die Arbeitszeit für höchstens sechs Monate auf 50 oder 75 Prozent reduziert.

Das Sozialministerium hat ursprünglich österreichweit mit 200 Fällen pro Jahr gerechnet. Im ersten Halbjahr 2017 wurden aber bereits über 1.000 Anträge genehmigt. In Vorarlberg wurden bis Ende März 2018 rund 120 Anträge bewilligt, so Herbert Seethaler von der VGKK.

Wiedereingliederungsteilzeit: Bewilligte Anträge

1. Oberösterreich 252
2. Wien 214
3. Niederösterreich 135
4. Steiermark 133
5. Tirol 96
6. Salzburg 81
7. Vorarlberg 61
8. Kärnten 57
9. Burgenland 18
10. GESAMT 1047
Stand: 31. Dezember 2017
Quelle: VGKK

Öffentlich Bedienstete sind ausgenommen

Seethaler hält die Regelung für sinnvoll, sieht aber Nachbesserungsbedarf. So seien bislang etwa öffentlich Bedienstete wie beispielsweise Vertragslehrer oder Krankenhaus-Pflegepersonal ausgenommen.

Kritik an Sperrklausel

Barbara Haider-Novak, überregionale Koordinatorin bei der Beratungsstelle „fit2work“ spricht von einem sehr erfolgreichen Modell. Österreichweit habe man bereits rund 1.500 Beratungen durchgeführt. Auch sie sieht Verbesserungsbedarf, etwa bei der Sperrklausel von 18 Monaten.

Wiedereingliederungsteilzeit

  • Krankenstand muss mindestens sechs Wochen gedauert haben
  • volle Arbeitsfähigkeit muss wiedererlangt sein
  • schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beginn, Dauer und Länge
  • Maximale Dauer sechs Monate, Verlängerung um bis zu drei Monate möglich

Wenn eine Wiedereingliederungsteilzeit konsumiert wird, habe man danach eine Sperrfrist von 18 Monaten, so Haider-Novak. Das gelte auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer während der Wiedereingliederungsteilzeit erneut an derselben Krankheit erkranke.

Das Risiko eines Rückfalls müsse aber von einem Arbeitsmediziner abgeschätzt werden, bevor die Wiedereingliederungsteilzeit bewilligt wird, erklärt Haider-Novak. Deswegen komme es nur relativ selten vor, dass die Teilzeit aus Gesundheitsgründen abgebrochen werde.

WK: „Starres und unflexibles System“

Die Unternehmen hätten die Maßnahme gut angenommen, sagt Christoph Jenny von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Er kritisiert aber das „starre und unflexible“ System. So müsse ein Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen im Krankenstand sein. Möchte jemand nach einem dreiwöchigen Krankenstand die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen, müsse er noch weitere drei Wochen im Krankenstand bleiben.

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