Düngen mit Plastikstreu wird strafbar

Das Düngen mit Plastikstreu auf Vorarlbergs Böden wird künftig bestraft. Der Landtag schaffte dafür am Mittwoch mit dem neuen Bodenschutzgesetz die Voraussetzungen. Missbrauchsfälle können damit sanktioniert werden.

Vor gut zwei Jahren sorgte das Ausbringen von Plastik- Einstreu für einigen Wirbel, damals habe man nicht dagegen vorgehen können, sagte Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch im Landtag. Nun soll das alte Klärschlammgesetz abgeschafft werden - stattdessen wird das Bodenschutzgesetz in Kraft treten.

Damit kann das Ausbringen von Plastikstreu künftig bestraft werden, zudem soll der Import von ausländischem Mist genehmigungspflichtig werden. Denn es sei vorgekommen, so die Abgeordneten, dass Abfallprodukte der schweizerischen Tierzucht auf heimischem Boden gelandet seien.

FPÖ und NEOS lehnten Gesetz ab

Die FPÖ lehnte das Gesetz ab - ebenso NEOS. Es gehe darum, nicht zusätzliche bürokratische Regelungen zu verankern und im Sinne der Rechtssicherheit und Transparenz auf das Gesetz zu verzichten, argumentierte NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht.

ÖVP-Abgeordneter Thomas Winsauer hatte dafür wenig Verständnis - Scheffknecht tue so, als ob zwölf Paragraphen, die in ein neues Gesetz gegossen werden, eine überbordende Bürokratie mit sich brächten.

Grünen-Umweltlandesrat Johannes Rauch betonte im Zusammenhang mit diesem Thema, dass die heimischen Bauern grundsätzlich gute Arbeit in punkto Bodenschutz leisteten.

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