Flutlicht: Einstweilige Verfügung abgewiesen

Fußball-Erstligist Austria Lustenau befindet sich in einem Rechtsstreit mit einer Nachbarin des Reichshofstadions. Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wurde vom Landesgericht Feldkirch abgewiesen.

Die Nachbarin des Reichshofstadions fühlt sich vom Licht der Flutlichtanlage und vom Lärm aus dem Stadion belästigt. Das Lichtgutachten zeigt laut ihrem Anwalt eine sieben- bis zehnfache Überschreitung der üblichen Grenzwerte. Er hatte deshalb eine einstweilige Verfügung beantragt - mit dem Ziel, dass bis auf weiteres keine Spiele stattfinden dürfen - mehr dazu in Flutlichtstreit: Anrainerin fordert Fußballstopp.

Anwalt der Klägerin ist zufrieden

Das Landesgericht Feldkirch hat in der Urteilsbegründung festgestellt, dass keine konkrete gesundheitliche Gefährdung nachzuweisen ist und daher auch kein unwiederbringlicher nicht wiedergutzumachender Schaden vorliegt. Das Landesgericht hat aber auch festgestellt, dass die ortsüblichen Licht- und Lärmwerte tatsächlich um ein Vielfaches überschritten werden.

Für den Anwalt der Klägerin, Wolfgang List, bedeutet das, dass „wir seit heute wissen, dass wir den Hauptprozess gewonnen haben“. Das Gericht habe den Antrag abgewiesen, weil ein Mediziner die gesundheitsrelevanten Auswirkungen feststellen muss. Er wird gegen die abgewiesene einstweilige Verfügung Rekurs einlegen.

Gutachten und Einvernahmen fehlen noch

Die Anwältin der Austria Lustenau, Olivia Lerch, sagt, dass im Hauptverfahren, das seit Oktober läuft, noch einige Gutachten ausständig sind. Zudem seien die Einvernahmen noch nicht erfolgt.

Das Verfahren wird sich wahrscheinlich wegen der Einspruchsfristen in die Länge ziehen. Damit wird wohl die Austria Lustenau die restlichen Heimspiele der Saison bis 21. Mai im eigenen Stadion spielen können.