Gedenktafel am Landesgericht Feldkirch

80 Jahre nach dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland erinnert jetzt auch die Vorarlberger Justiz an die Opfer des Nationalsozialismus. Dazu wurde am Mittwoch eine Gedenktafel am Landesgericht Feldkirch enthüllt und eingeweiht.

73 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges erinnert die Gedenktafel die Vorarlberger Justiz an die Opfer der nationalsozialistischen Rechtsprechung. Während dieser Zeit sind zahlreiche Urteile gegen Widerstandskämpfer oder andere Regimegegner gefällt worden - darunter auch elf Todesurteile. Diese seien zum größten Teil auch vollstreckt worden, so Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein.

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Heinz Bildstein im Gespräch mit ORF-Redakteur Andreas Feiertag

Text der Gedenktafel:

"Menschen, die in der Zeit zwischen 1938 und 1945 der nationalsozialistischen Diktatur zu entfliehen oder Widerstand zu leisten suchten, waren hier in Haft und wurden Opfer der NS-Justiz. Vielfach wurden ihre Grund- und Menschenrechte verletzt. Viele von ihnen wurden von hier in Konzentrationslager verschickt und ermordet.

Ihr Schicksal bleibt unvergessen."

Gedenktafel erst Jahrzehnte danach

Österreich habe sehr lange gebraucht für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Erst in den 1970er oder 1980er habe sich Österreich – und damit auch die Justiz - eingestanden, nicht nur Opfer, sondern auch Mittäter gewesen zu sein. Sein Vorgänger, Alfons Dür, habe sich nach seiner Pensionierung intensiv mit der Geschichte der Justiz in Feldkirch beschäftigt. Daraufhin habe der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter eine Gedenktafel angedacht. Der Zeitpunkt, 80 Jahre nach dem Anschluss, sei gut gewählt, so Bildstein.

Verzögerungen durch Richter mit NS-Vergangenheit?

Es sei richtig, so Bildstein, dass auch nach 1945 belastete Personen weiterhin im Justizdienst als Richter tätig waren – und dass dies vielleicht auch dazu geführt habe, dass die Augen vor der Geschichte verschlossen worden seien. Die Gedenktafel sei aber sicher ein wichtiges Mittel, um an die Opfer der nationalsozialistischen Vergangenheit zu erinnern.

Vor allem aber soll die Tafel auch die Richter dazu bringen, darüber nachzudenken, wie sie heute handeln würden, „wenn Gesetze angewendet würden, die ihren moralischen Grundsätzen widersprechen. Würden die heutigen Richter ihre berufliche und materielle Existenz aufs Spiel setzen, den Beruf aufgeben - oder würden sie Mitläufer werden, wie das damals in der NS-Zeit oft der Fall war?“, fragt Bildstein.