Gewaltvorwürfe in Kleinkindbetreuung

Nach einem vermeintlichen Fall von Gewalt in einer Betreuungseinrichtung für Kleinkinder hat das Land als Aufsichtsbehörde versagt: Zu dieser Ansicht kommt das Landesverwaltungsgericht. Die FPÖ verlangt jetzt Aufklärung.

Hintergrund der Anfrage der FPÖ-Landtagsabgeordneten Nicole Hosp sind Gewaltvorwürfe gegen eine Betreuerin in einer Kleinkind-Einrichtung in Dornbirn. Als diese bekannt wurden, habe man den Verdacht der Staatsanwaltschaft angezeigt und verfügt, die Betreffende nicht mehr als Betreuerin einzusetzen, erklärt Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne), an die sich die Anfrage richtet. Diese Verfügung wurde vom Landesverwaltungsgericht aber aufgehoben. Das Land als Aufsichtsbehörde habe hier aus formalen Gründen versagt, so die Begründung.

Zeugenbefragungen nicht ausreichend protokolliert

Was auch Wiesflecker eingesteht: Man habe zum Beispiel Zeugenbefragungen nicht ausreichend protokolliert und generell nicht gewusst, wie in einem solchen Fall korrekt vorzugehen sei.

Die Betreuerin sei daher weiterhin tätig. Damit so etwas künftig nicht mehr passieren kann, würden derzeit klare Regeln für solche Fälle ausgearbeitet, versichert Wiesflecker.