Panama-Papers: 414.000 Euro Strafe für Hypo Vorarlberg

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg eine Geldstrafe in der Höhe von 414.000 Euro verhängt - wegen des „Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Die am Mittwoch auf der Website der FMA veröffentlichte Sanktion ist eine Folge der Panama-Papers, die im April 2016 vom ICIJ, dem Konsortium Investigativer Journalisten, weltweit veröffentlicht worden waren. Unter den vom ORF ausgewerteten Daten fand sich auch die Hypo Vorarlberg. Es bestand der Verdacht, die Hypo Vorarlberg habe sich nicht an die internationalen Vorschriften zur Geldwäscheprävention gehalten.

Hypo Vorarlberg

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Unter anderem war es um Geschäfte des russischen Milliardärs Gennadi Timtschenko, der zu den engen Vertrauten des russischen Präsidenten Vladimir Putin gezählt wird, gegangen. Der russische Milliardär mit Wohnsitz in der Schweiz hatte einen Deal mit der Southport Management Service auf den britischen Jungferninseln abgewickelt. Die Konten waren über die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank gelaufen (heute nur noch: Hypo Vorarlberg Bank). Die Finanzmarktaufsicht hatte damals eine „anlassbezogene Vorortprüfung“ angekündigt.

Folgen auch innerhalb der Bank

Am Mittwoch teilte die FMA auf ihrer Website mit, dass gegen die Hypo Vorarlberg „wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, wegen systematischen Einsatzes von Dritten, welche eine gleichwerte Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen, und wegen Nichterstattung einer Verdachtsmeldung“ eine Geldstrafe in der Höhe von 414.000 Euro verhängt werde - etwa drei Prozent des möglichen Strafrahmens. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Unter Offshore-Finanzplätzen versteht man „Standorte, die sich durch niedrige Steuern, ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung ... und eine minimale Finanzmarktaufsicht und -regulierung auszeichnen.“ (Wikipedia)

Auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte wegen des Verdachts auf Geldwäsche, stellte die Untersuchung aber ein. Innerhalb der Hypo Vorarlberg hatte die Causa Konsequenzen: Vorstandschef Michael Grahammer trat drei Tage nach der Veröffentlichung der Panama-Papers zurück. Ihm folgte Anfang 2017 Michel Haller nach. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kündigte – als Eigentümervertreter der Bank – an, die Hypo Vorarlberg werde sich aus allen Offshore-Geschäften zurückziehen. Mehrere Monate tagte ein Untersuchungsausschuss im Vorarlberger Landtag. Auf einen gemeinsamen Schlussbericht konnten sich die Parteien aber nicht einigen.

Hypo legt Beschwerde ein

Die Hypo Vorarlberg kündigte noch am Mittwoch an, gegen das Straferkenntnis der FMA Beschwerde einzulegen. Die Vorstände seien weiter überzeugt, dass sich die Bank bei ihren Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten habe. Die von der Bank vorgebrachten Argumente seien von der FMA nicht ausreichend berücksichtigt worden. Alle im Straferkenntnis angeführten Kundenbeziehungen seien bereits beendet worden.

Zudem habe man die Geschäftstätigkeit mit Offshore-Kunden - wie angekündigt - in den vergangenen zwei Jahren deutlich eingeschränkt. Als Beleg dafür führte die Bank die Auflösung der Kundenstelle „CEE Desk“ in Wien an. Für das künftige Geschäft gebe es einen Kriterienkatalog, „nach dem keine Geschäftsbeziehungen mehr mit klassischen Offshore-Gesellschaften eingegangen werden“, so die Vorstände Michel Haller, Johannes Hefel und Wilfried Amann.

Bank „überrascht“ über Veröffentlichung

„Sehr überrascht“ zeigte sich die Hypo Vorarlberg darüber, dass das am 14. März im Haus eingelangte Straferkenntnis veröffentlicht wurde, obwohl es nicht rechtskräftig ist. Zudem handle es sich bei den angeführten Vorwürfen aus Sicht der Bank ausschließlich um offene Rechtsfragen, zu denen noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. „Daher werden die Höchstgerichte darüber zu urteilen haben, wer recht hat“, so die Vorstände.

Der Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP), selbst Aufsichtsratsmitglied der Hypo Vorarlberg, betonte am Mittwoch, dass sich das FMA-Erkenntnis auf wenige Fälle in der Vergangenheit beziehe: „Hierbei handelt es sich um Altfälle, die beendet wurden. Es wurde ein klarer Schnitt vollzogen.“ Das Land Vorarlberg ist Mehrheitseigentümer der Hypo Vorarlberg.

Ulla Kramar-Schmid, für ORF.at/Agenturen