VfGH prüft Feldkircher Bettelverbot

Nach den Bettelverboten in Bludenz, Dornbirn und Bregenz prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt auch das Feldkircher Verbot. Ob dieses zulässig ist oder nicht, soll noch heuer entschieden werden.

Vor zwei Jahren hat die Feldkircher Stadtvertretung ein Bettelverbot für Märkte, Veranstaltungen und bestimmte Orte beschlossen. Eine Frau, die daraufhin wegen stillen Bettelns eine Strafe von 200 Euro zahlen sollte, hat dagegen Beschwerde eingereicht. Nachdem das Landesverwaltungsgericht die Strafe bestätigt hat, ging der Fall an den Verfassungsgerichtshof in Wien.

Im Prüfungsbeschluss vom 1. März äußert der Gerichtshof nun Bedenken, dass das Verbot auch des stillen Bettelns in der Innenstadt einem absoluten Verbot gleichkommen könnte. Eine konkrete Entscheidung gibt es laut VfGH-Pressesprecher Wolfgang Sablatnig aber noch nicht. Stattdessen sei ein Verordnungsprüfungsverfahren angeordnet worden. Ob das Bettelverbot rechtmäßig ist oder nicht, werden die Höchstrichter laut Sablatnig in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

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