Mutmaßlicher Taliban-Kämpfer freigesprochen

Am Landesgericht Feldkirch hat sich am Dienstag ein in Vorarlberg lebender Afghane wegen mutmaßlicher Zugehörigkeit zu den Taliban verantworten müssen. Das Gericht sprach den Angeklagten nicht rechtskräftig frei.

Für den Prozess gegen den Afghanen galten am Dienstag erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht in Feldkirch. Der 39-jährige Mann soll laut Anklage über acht Jahre lang - von 2003 bis 2011 - für die terroristische Vereinigung der Taliban tätig gewesen sein. Der laut eigenen Angaben 39-jährige Mann soll als Fahrer fungiert und Personen und Waffen transportiert haben. Zudem soll er selbst eine Schusswaffe besessen und an kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen haben.

Angeklagte: Nicht schuldig im Sinn der Anklage

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig, der Terrororganisation angehört zu haben. Er habe gar keine Wahl gehabt, sonst wäre er umgebracht worden, so der Mann. Dafür gebe es viele Beispiele: Direkt in dem Dorf, in dem er gewohnt habe, sei ein Mann von den Taliban getötet und zur Abschreckung drei Tage auf der Straße liegen gelassen worden. Der 39-Jährige räumte aber ein, die Transportfahrten gemacht zu haben und in ein Gefecht verwickelt gewesen zu sein. Er sei aber im Sinne der Anklage nicht schuldig.

Der Staatsanwalt wies explizit auf Probleme bei solchen Terrorprozessen hin. Zum einen sei es schwierig, nachzuweisen, ob und in welcher Form jemand an einer terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen sei. Zum anderen gebe es viele solcher Organisationen im Nahen und Fernen Osten. Die Frage, welche terroristisch sei, könne nicht immer geklärt werden. Schließlich sei auch die Begründung des Angeklagten, dass es um sein Überleben gegangen sei, nicht von der Hand zu weisen.

Freispruch

Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass der Tatbestand der Zugehörigkeit zu den Taliban zwar gegeben sei. Allerdings könne davon ausgegangen werden, dass er sich tatsächlich in einem Notstand befunden habe. Der Druck und die Einschüchterung durch die Taliban könnten aber so groß gewesen sein, dass der 39-Jährige gar nicht anders konnte. Als Beweis führte die Richterin ein Gutachten an, das zum Ergebnis komme, dass zwangsweise Rekrutierungen durch die Taliban auf der Tagesordnung standen.

Ins Visier der Ermittler ist der Afghane übrigens geraten, weil er in Vorarlberg um Asyl angesucht hatte. Dabei wurde der Verfassungsdienst auf die Vergangenheit des Mannes aufmerksam.