Ausgehungertes Wild: Futterverbot aufgehoben

Im Bezirk Bludenz herrscht so großer Futtermangel, dass entkräftetes Wild in Wohngebiete und auf Straßen vordringt. Jäger wehrten sich vor diesem Hintergrund gegen Abschussquoten. Jetzt hebt das Land das Futterverbot auf.

Bei dem zusätzlichen Abschuss-Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, der auf die Kritik von Bezirksjägermeister Manfred Vonbank stieß, gehe es um die Sicherung des Schutzwaldes, erklärte Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) am Dienstag. „Was dabei aber wichtig ist, ist, dass es einfach Augenmaß braucht, dass es auf die Situation angepasste Entscheidungen braucht.“ Deswegen habe er am Dienstagvormittag mit Bezirkshauptmann Johannes Nöbl telefoniert. Noch im Laufe des Tages soll es ein Gespräch mit Vonbank geben.

Auslöser für die Situation war unter anderem der derzeit vorherrschende Futtermangel, der das entkräftete Wild in Wohngebiete und auf Straßen trieb. Das dürfe nicht sein, sagte Schwärzler. Außerordentliche Situationen würden außerordentliche Maßnahmen erfordern - deswegen hebe er das Futterverbot jetzt auf: „Ja zu Notfütterungen.“ Diese Entscheidung gelte auch für die kommenden Jahre.

Seit Jahren keine Rehfütterung

In Langen am Arlberg gibt es schon viele Jahre keine Rehfütterung mehr, im Klostertal war das Füttern von Rehen bislang verboten. In Kombination mit dem schneereichen Winter führte das dazu, dass sich ausgehungerte Rehe bis in private Gärten hinein wagten oder direkt an der Schnellstraße standen, wo es vermehrt zu Unfällen kam. Jagdaufseher Josef Schöpf berichtete von fünf verhungerten Rehen, einem verhungerten Gams-Kitz und einem Reh, das vom Auto überfahren wurde.

Jägermeister ruft zu Abschuss-Boykott auf

Trotz der Notsituation sollte neben den regulären Abschussquoten auch während der aktuellen Schonzeit zusätzliches Gams- und Rehwild geschossen werden. Das trieb Vonbank auf die Palme. Er sprach von Tierquälerei und rief seine Kollegen zum Boykott auf. Wer der Aufforderung zum Abschuss nicht nachkommt, dem drohen übrigens bis zu 7.000 Euro Verwaltungsstrafe.