Mindestsicherung: Vorarlbergs Modell als Vorbild?

Die niederösterreichische Regelung bei der Mindestsicherung ist am Montag vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Vorarlberger Landespolitiker empfehlen jetzt die hiesige Regelung als Modell für andere Bundesländer.

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs könnte laut Landehauptmann Markus Wallner (ÖVP) nun das Vorarlberger Modell wieder österreichweit ins Spiel kommen: „Vorarlberg hat eine verfassungskonforme Lösung bei der Mindestsicherung, die hat auch ihre Wirkung nicht verfehlt, wir haben erste Einsparungen erzielt.“

Das Vorarlberger Modell ist bekanntlich am 1. Juli des vergangenen Jahres in Kraft getreten und setzt unter anderem auf Sachleistungen für Mindestsicherungsempfänger und eine Kürzung bei den Wohnkosten, auch Sanktionen sind möglich. „Wir können durchaus Pate stehen für ein Vorarlberger Modell, das österreichweit auch ausgerollt wird“, so Wallner. Das liege jetzt aber bei den anderen Bundesländern.

Wiesflecker: Einsparungen von einer Million Euro

Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker von den Grünen zeigt sich erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die niederösterreichische Mindestsicherungsregelung aufgehoben hat. Vorarlberg habe drei Jahre lang gegen diese Regelung argumentiert. Die Mindestsicherung ist auch in Vorarlberg reduziert worden - etwa für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben.

Laut Wiesflecker hat die Regelung zu Einsparungen geführt - im zweiten Halbjahr hatte das Land rund eine Million Euro weniger für die Mindestsicherung aufzuwenden. Gesunken ist auch die Zahl der Bezieher: Im Juni 2017 wurde Mindestsicherung an 4.051 Haushalte ausbezahlt, im Dezember waren es noch 3.838. Das liegt laut Wiesflecker auch daran, dass das Land sich bemüht habe, Mindestsicherungsbezieher an das AMS zu melden. Wenn Konventionsflüchtlinge ein bestimmtes Deutschniveau aufweisen, würde sie möglichst schnell auf den Arbeitsmarkt vermittelt.

Regelung in Niederösterreich aufgehoben

Der VfGH hat das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung in seiner Dezembersession unter die Lupe genommen. Dabei wurde lediglich eine Bestimmung über Übergangsfristen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte aufgehoben - mehr dazu in Mindestsicherung: VfGH bestätigt Regelung. Die heiß umstrittene niederösterreichische Regelung hob der Verfassungsgerichtshof am Montag auf. Die Höchstrichter erkannten darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes - mehr dazu in Mindestsicherung in NÖ: VfGH hebt Verschärfungen auf.