Grundverkehrsgesetz: Stellung der Gemeinden

Sollen Gemeinden in Zukunft landwirtschaftlichen Grund kaufen dürfen? Um diese Frage geht es unter anderem in der geplanten Novelle des Grundverkehrsgesetzes.

„Bauernland in Bauernhand“, das ist nicht nur ein Sprichwort, sondern auch Gesetz. Im derzeit geltenden Grundverkehrsgesetz gilt die Interessentenregelung. Das heißt, nur wer landwirtschaftlichen Grund bewirtschaftet, darf ihn erwerben. Mit der Novelle des Grundverkehrsgesetzes soll sich das ändern. Die Position der Gemeinden soll verbessert werden, indem die Kommunen auch landwirtschaftliche Flächen kaufen dürfen. Doch da legen sich die Landwirte quer.

Neues Grundverkehrsgesetz

Mit einer Novelle soll das Grundverkehrsgesetz geändert werden. Es soll Gemeinden ermöglicht werden, landwirtschaftliche Flächen zu kaufen.

Bauern würden künftig den Kürzeren ziehen

Grund und Boden ist in Vorarlberg begrenzt, vor allem in den Gunstlagen des Landes, sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger. Deshalb wehren sich die Bauern, nun auch noch mit den Gemeinden in Konkurrenz treten zu müssen. Denn der Quadratmehterpreis für landwirtschaftlichen Grund liegt derzeit bei zehn bis 15 Euro in Vorarlberg. Da könne ein Hektar relativ günstig erworben werden, sagt Moosbrugger. Im Wettbewerb würden die Bauern den Kürzeren ziehen.

„Gemeinden handeln im Gemeinwohlinteresse“

Diese Ängste sind unberechtigt, sagt Josef Mathis vom Verein „Vau hoch drei“. Wenn Gemeinden aktiv in den Grundstücksmarkt eingreifen können, wirke das preisdämpfend. Die Gemeinden hätten wenig Geld und würden im Gemeinwohlinteresse handeln. Und genau das sei es, was die Kommunen brauchen. Aktives Bodenmanagemant sei ein wichtiges Instrument zur Gemeindeentwicklung, so Harald Köhlmaier, Präsident des Gemeindeverbandes. Deshalb sei es dringend nötig, dass das Grundverkehrsgesetz diesbezüglich geändert werde. Ansonsten würden die Gemeiden weiterhin hinten anstehen.

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Gerald Mathis von der FH Vorarlberg war am Donnerstag zu diesem Thema Gast in Vorarlberg Heute bei Martina Köberle.

„Kann so nicht weiter gehen“

In Vorarlberg Heute war am Donnerstag Gerald Mathis von der Fachhochschule Vorarlberg zu Gast. Die regionale Entwicklung ist eines seiner Forschungsgebiete. Für ihn ist klar, dass die derzeitige Situation im Land, mit immer höher werdenden Immobilienpreisen, so nicht mehr weiter gehen kann. Derzeit würden große Unternehmen und reiche Leute so ziemlich jeden Grund sofort kaufen, der zur Verfügung steht. Junge Vorarlberger Familien hätten da keine Chance mehr. Das Gut müsse gleichmäßig verteilt werden, dass zu organisieren wäre die Aufgabe der Politik, sagt Mathis. Negativbeispiele gebe es hier genug. Mathis nennt beispielsweise die Situation in Kitzbühel, oder auch in den französischen Alpen. So würden dort derzeit internationale Investoren ganze Dörfer aufkaufen, so könne es nicht weitergehen.

Dass das Grundverkehrsgesetz die Position der Gemeinden verbessern soll hält Mathis für richtig. So müssen diese eine aktive Bodenpolitik betreiben, damit sie in Zukunft Böden für den leistbaren Wohnbau, für Infrastruktur- oder Tourismusprojekte oder auch für Betriebsgebiete zur Verfügung haben. Das sei das Gebot der Stunde. Die Novelle des Grundverkehrsgesetzes ist derzeit in Begutachtung. Die landwirtschaftlichen Flächen sind im Moment im Besitz von zwei Prozent der Bevölkerung.