Bezirk Bludenz: Vermehrt Aufsichtsbeschwerden

Im Bezirk Bludenz werden landesweit die meisten Aufsichtsbeschwerden in Gemeindeangelegenheiten eingebracht. Vor allem Kleingemeinden sind davon betroffen. Diese beschäftigen in der Regel keine Juristen.

Wenn in einer Gemeinde der Verdacht auf einen Missstand besteht, kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine Aufsichtsbeschwerde eingebracht werden. In Vorarlberg ist das pro Jahr im Schnitt 50-mal der Fall.

In den vergangenen Jahren ist dabei auffällig, dass immer im Bezirk Bludenz die meisten diesbezüglichen Beschwerden eingebracht werden. Von 2014 bis 2016 hat es hier pro Jahr rund 20 Aufsichtsbeschwerden in Gemeindeangelegenheiten gegeben. Das ist deutlich mehr als in den anderen drei Bezirken, wo es maximal 15 Beschwerden gegeben hat.

Viele Kleingemeinden im Bezirk Bludenz

Diese Häufung sei auf zwei Gründe zurückzuführen, sagt der Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl. Fast ein Drittel aller Gemeinde - 29 - fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Und darunter seien auch viele Kleingemeinden.

Diese könnten sich im Gegensatz zu größeren Gemeinden in der Regel keinen Juristen leisten, so Nöbl. Stattdessen müsse sich der Bürgermeister einer Kleingemeinde selber um alles kümmern. Dadurch ergebe sich eben manchmal Klärungsbedarf.

Bei Großteil aller Aufsichtsbeschwerden im Bezirk Bludenz ist die Bezirkshauptmannschaft zum Schluss gekommen, dass die Beschwerde nicht berechtigt war.