Stadttunnel: UVP-Verfahren startet in zweiter Instanz

Ab Dienstag setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem umstrittenen Bauvorhaben Stadttunnel Feldkirch auseinander. Drei Verwaltungsrichter prüfen das Projekt vor allem im Hinblick auf Umweltfragen.

Konkret werden in einem ersten Termin Fragen aus den Bereichen Erdbau und Deponietechnik, Forst sowie Gewässerökologie erörtert. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die Bereiche Verkehr, Luft/Lärm und Humanmedizin behandelt. Das Verfahren ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt, zudem gibt es einige Ersatztermine. Der gesamte Akt umfasst insgesamt 20.000 Seiten.

Tunnelspinne Feldkirch Stadttunnel Feldkirch

Land Vorarlberg

Notwendig wurde die Prüfung, weil eine Naturschutzorganisation und 17 Anrainer Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes von Juli 2015 eingelegt hatten. Die Gegner bezweifeln, dass das Projekt tatsächlich umweltverträglich ist.

Mehrere Sachverständige eingeladen

Die drei Richter des Senats führen die Verhandlung mündlich und öffentlich durch. Sie hätten noch einmal Sachverständige geladen, erklärt die Pressesprecherin des Bundesverwaltungsgerichts, Dagmar Strobel-Langpaul. Es seien viele einzelne Punkte, die neuerlich geprüft werden- etwa auch die Verträglichkeit des Projekts mit dem Orts-und Landschaftsbild.

Jede Partei kann sich im Verfahren von einem Anwalt vertreten lassen und hat auch Akteneinsicht. Das Bundesverwaltungsgericht kann die Entscheidung letztendlich mündlich verkünden. Laut Strobel-Langpaul ist aber davon auszugehen, dass das Erkenntnis schriftlich ergehen wird. Das Bundesverwaltungsgericht ist nur die letzte Instanz im Genehmigungsverfahren. Die Projektgegner haben danach noch die Möglichkeit, den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Riesenprojekt für 253 Mio. Euro

Der Stadttunnel umfasst vier Tunneläste mit einer Gesamtlänge von knapp vier Kilometern. Ein unterirdischer Kreisverkehr verbindet die vier Äste. Die Kosten für das Riesenprojekt belaufen sich laut dem Land Vorarlberg auf 253 Mio. Euro. Ziel ist es, das Stadtgebiet von Feldkirch von Verkehr und Abgasen zu entlasten. Die sogenannte „Bärenkreuzung“ zählt jeden Tag zwischen 40.000 und 50.000 Fahrzeuge. Wegen ständiger Grenzwertüberschreitungen ist Feldkirch zu einem Sanierungsgebiet nach dem Immissionsschutzgesetz Luft erklärt worden.

Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden Projekte auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Natur, Landschaft und Menschen, Wirtschaft und Tourismus untersucht. Der positive Bescheid des Landes enthielt 2015 über 300 Auflagen und 60 Empfehlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich schon einmal mit der Causa beschäftigt: Vergangenes Jahr blitzten Bürgerinitiativen mit dem Versuch ab, sich im Verfahren Parteistellung zu erkämpfen.

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