Pfarrer klagt Kirche wegen Mobbings

Der ehemalige evangelische Pfarrer von Feldkirch, Jürgen Schäfer, klagt wegen Mobbings seine eigene Kirche. Am Dienstagvormittag wurde vor dem Arbeitsgericht Feldkirch weiter verhandelt. Nun wird ein Vergleich angestrebt.

Acht Jahre ist es her, dass der frühere evangelische Pfarrer Schäfer von seiner eigenen Kirche suspendiert wurde. Der Auslöser damals: Schäfer habe das Beichtgeheimnis verletzt. Ein Vorwurf, von dem er innerkirchlich freigesprochen wurde. Seinen Job als Pfarrer darf er seither trotzdem nicht mehr ausüben. Deshalb ist Schäfer vor das Arbeitsgericht in Feldkirch gezogen. Er sieht sich als Mobbingopfer, seit Jahren werde er ungerecht behandelt.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Vergleich im Pfarrer-Prozess?

Vor acht Jahren ist der frühere evangelische Pfarrer von Feldkirch von seiner eigenen Kirche suspendiert worden. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht Feldkirch verhandelt.

Das innerkirchliche Disziplinarverfahren ist schon 2010 zur Ansicht gekommen, dass Schäfer das Beichtgeheimnis nicht verletzt hat. Wegen anderer kleiner Ungereimtheiten habe er den Job als evangelischer Pfarrer von Feldkirch trotzdem nicht mehr antreten dürfen, so der aus Wien angereiste Oberkirchenrat Klaus Häußler am Dienstag vor Gericht.

Schmerzengeld in der Höhe von 215.000 Euro

Bei der letzten Verhandlung vor drei Jahren forderte Schäfer noch ein Schmerzengeld in Höhe von 215.000 Euro - mehr dazu in Pfarrer klagt Kirche auf Schadenersatz. Dabei geht es um Gehaltsnachzahlungen und Arztkosten, Schäfer leidet laut seinem Anwalt Sanjay Doshi aber auch unter posttraumatischen Belastungsstörungen.

Es gehe ihm nicht um seine „Empfindlichkeiten“, sagt Schäfer selbst: „Es geht darum, dass ein evangelischer Oberkirchenrat ohne Grund zu haben, ohne einen belegten Verdacht zu haben, gegen einen Pfarrer ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat.“

Pfarrer macht Vergleichsangebot

Am Dienstag machte der Pfarrer ein Vergleichsangebot, das um einiges unter der ursprünglichen Forderung lag. Er verlangte bis zu seiner Pensionierung 2020 die Zahlung des halben Gehalts und danach die ihm zustehende kirchliche Pension. Das würde die Kirche laut Oberkirchenrat Klaus Häußler etwa 70.000 Euro kosten.

Häußler zeigte sich im Gerichtssaal verhandlungsbereit, obwohl die Kirchenleitung nichts falsch gemacht habe. Er könne aber nicht allein über das Vergleichsangebot entscheiden, er müsse erst die Gremien fragen. Der Oberkirchenrat rechnet mit einer Entscheidung in den nächsten Wochen.