Tödlicher Wanderunfall: Angeklagte freigesprochen

Zwei Mitarbeiter der Gemeinde Silbertal sind am Dienstag am Bezirksgericht Bludenz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Hintergrund ist ein Wanderunfall vor eineinhalb Jahren, bei dem eine 14-Jährige starb.

Das Mädchen aus der Schweiz war aufgrund einer gebrochenen Holzabsperrung, an die sie sich anlehnte, rücklings rund 18 Meter über eine steile Böschung abgestürzt. Sie kam schwer verletzt in einem Bach zu liegen. Trotz Erstversorgung durch den Notarzt verstarb sie kurz darauf im Krankenhaus.

Tödlicher Wanderunfall

Der Prozess um zwei Mitarbeiter der Gemeinde Silbertal endete am Dienstag mit einem Freispruch. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung.

Im vergangenen November wurde gegen die zwei Mitarbeiter der Gemeinde Silbertal ein Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Holzabsperrung auf dem Wanderweg nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Am Dienstag mussten sie sich vor Gericht verantworten.

Angeklagte bekannten sich „nicht schuldig“

Die beiden Angeklagten bekannten sich am Dienstag „nicht schuldig“. Als Bauhofmitarbeiter seien sie für die Sicherung der Straßen und Wege im Gemeindegebiet zuständig. Der Wanderweg, auf dem sich der tragische Unfall ereignet hat, werde alle drei Wochen regelmäßig kontrolliert.

Zudem gaben die Angeklagten an, dass sie im Frühjahr 2016 gemeinsam eine große Kontrolle durchgeführt hätten. Dabei seien auch die Holzbalken an der späteren Unfallstelle durch Drücken und Ziehen gründlich überprüft worden. Auffälligkeiten am Holz habe es keine gegeben.

Experten: Verkettung mehrerer Umstände

Wie sich herausstellte, war die Rückseite der Holzbalken durch Pilzeinwirkung verfärbt, was aber nur schwer zu erkennen war. Zwei Sachverständige stellten in der Verhandlung fest, dass eine Verwitterung durch Substanzpilze - die anders als Oberflächenpilze nicht gut sichtbar sind - einen enormen Schaden an der Holzsubstanz anrichten kann. Doch selbst Experten falle es schwer, die Gefahrensituation konkret zu beurteilen.

„Die Männer haben - soweit ich das beim Lokalaugenschein gesehen habe - ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig gemacht“, sagte einer der zwei Sachverständigen. Bei dem Unglück seien mehrere unglückliche Umstände zusammengetroffen. Nur so habe der Unfall erst geschehen können.

Familie wird psychologisch betreut

Sowohl der Vater als auch die Mutter und die jüngere Schwester des Opfers sind nach wie vor in psychologischer Betreuung. Der plötzliche Tod der Tochter sei ein schwerer Schock gewesen, so der Vater vor der Gericht. Er habe den Unfall nicht gesehen, sondern nur einen Knall gehört. Die Mutter des Opfers sagte, die Tochter habe sich eher am Rand des Holzbalkens angelehnt. Daraufhin sei dieser gebrochen und die Tochter rücklings gestürzt.

Urteil nicht rechtskräftig

Richterin Bettina Sperger verwies darauf, dass es keinerlei Vorschriften gebe, wie Wege genau zu warten seien. Zudem könnten sie nicht ständig kontrolliert werden. „Jeder Freizeitsportler hat eine gewisse Eigenverantwortlichkeit“, so die Richterin. Dass der obere Rundling durch einen speziellen Substanzpilz geschwächt war, hätten die beiden Bauhofmitarbeiter nicht ahnen können.

Das Gericht sprach die beiden Angeklagten schließlich vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Im Prozess ging es auch um die Mitschuld der Gemeinde Silbertal, vertreten durch den Bürgermeister. Er bekannte sich ebenfalls „nicht schuldig“. Das Verfahren gegen die Gemeinde wurde vorerst ausgeschieden, es ist damit noch nicht abgeschlossen.

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