Asylunterkunft: Unternehmer im Clinch mit Ministerium

Der Unternehmer hat ein Hotel in Salzburg gekauft, um die Appartements auf Anraten des Ministeriums als Asylunterkunft zu vermieten. Alles sei ausverhandelt worden, jedoch habe das Ministerium unerwartet einen Rückzieher gemacht. Auf den Kosten blieb der Unternehmer sitzen.

Im Herbst 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle, hätte das Ministerium die 1,4 Millionen Euro teuren Appartement-Wohnungen zumindest für fünf Jahre anmieten sollen. Hochrangige Politiker wie Wolfgang Sobotka (ÖVP), Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) oder Josef Pühringer (ÖVP) waren in das Projekt involviert, sagt der Anwalt des Vorarlberger Unternehmers, Stefan Müller. Die Verträge zwischen dem Innenministerium und dem Vorarlberger Unternehmer seien unterschriftsreif gewesen.

Kosten in Höhe von 145.000 Euro

Die Situation war damals äußerst angespannt, erklärt Müller. Tausende Flüchtlinge hatten keine Unterkunft. Das Ministerium habe dringend nach Unterkünften gesucht, woraufhin der Vorarlberger Unternehmer reagiert habe. Das Ministerium habe ihm ganz klar signalisiert, dass sie diese Wohnungen brauchen und auch anmieten werden. Der Unternehmer habe daraufhin alles vorbereitet und das Objekt gekauft. Jedoch sei die Republik Österreich plötzlich Mitten in den Verhandlungen ohne Begründung ausgestiegen, erklärt Müller. Die Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, ist sich keiner Schuld bewusst.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Ein Vorarlberger Unternehmer ist im Clinch mit dem Innenministerium. Er hat ein Hotel gekauft um es in eine Asylunterkunft umzubauen und an das Ministerium zu vermieten.

Der Unternehmer blieb auf hohen Kosten sitzen, diese wolle man nun ersetzt bekommen, sagt Müller. Konkret geht es um bis dahin angefallene Kosten für Vertragserstellungen und Handwerksarbeiten in Höhe von über 145.000 Euro. Die Republik habe schuldhaft gehandelt, weil sie durch ihr Verhalten vorvertragliche Sorgfaltspflichten verletzt habe, so Rechtsanwalt Müller.

Vergleich zwischen Ministerium und Unternehmer

Um einen jahrelangen Prozess mit vielen Zeugen aus Wien und Salzburg zu vermeiden kam es schließlich zu einem - noch nicht rechtskräftigen - Vergleich. Die Republik zahlt dem Kläger 32.500 Euro Entschädigung. Diesen Vergleich ist der Unternehmer nur ungern eingegangen, weil dadurch nur ein Bruchteil seiner Ausgaben abgedeckt werde, sagt Müller. Das Prozessrisiko sei ihm aber zu hoch. Inzwischen wurde das Objekt als Hotel verkauft.